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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 4.262 mal aufgerufen
 Darsteller
VanToby
Forumsleiter

Beiträge: 42.598

19.02.2008 23:01
Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten
Hallo,

wenn ihr beispielsweise in den Sprecherthreads Bilder einstellen wollt, achtet bitte darauf, dass das Bild

a) eine einigermaßen angemessene Größe hat (d.h. auch nicht übermäßig groß ist)

b) auf einer Website (bzw. einem Server) liegt, die ausdrücklich für das Verlinken von Bildern vorgesehen ist oder es erlaubt (wie zum Beispiel http://www.bilder-hochladen.net). Wer einfach auf Bilder anderer Websites verlinkt, begeht Traffic-Klau.

c) für eine allgemeine Verwendung freigegeben ist. Wer ohne Erlaubnis fremde Bilder verlinkt, verstößt gegen das Urheberrecht.

Daher ist es im Allgemeinen rätlicher, auf die entsprechende IMDb-Seite o.ä. zu verweisen, anstatt das Bild ungefragt zu übernehmen.

Danke!

Gruß,
Tobias
Edigrieg



Beiträge: 3.093

01.07.2008 18:59
#2 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten
d) Nach Möglichkeit hier keine Bilder über schnickschnack-hochladen.de (als fiktives Beispiel) einbinden, wenn Anbieter SchnickSchnack diese Datei nach zwei Wochen wieder löscht.
Mücke ( gelöscht )
Beiträge:

01.07.2008 19:22
#3 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten

bilder-hochladen.net löscht auf jeden Fall so bald keine Bilder. Einige sind da schon mehrere Monate online...

E.v.G.



Beiträge: 2.339

07.03.2010 22:40
#4 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten
kogenta



Beiträge: 2.071

28.09.2012 23:53
#5 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten

Was in der Urheberrechts-Debatte um Fotos oft übersehen wird:
Das Urheberrecht an einem Foto endet nach deutschem Recht 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung.
Im Klartext: Alle Fotos, die vor 1962 veröffentlicht wurden, sind inzwischen (2012) gemeinfrei (public domain).
Oft wissen die ehemaligen Urheber das selbst nicht, es ist aber definitiv so.
Also keine Angst beim Verwenden von solch alten Fotos!
Gruß, kogenta

gobber newhouse


Beiträge: 103

29.09.2012 22:39
#6 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten

Aber Vorsicht! Sobald nur die geringste “Schoepfungshoehe “ vorhanden ist, gilt: Das Urheberrecht endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!

kogenta



Beiträge: 2.071

30.09.2012 03:38
#7 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten

Zitat von gobber newhouse im Beitrag #6
Aber Vorsicht! Sobald nur die geringste “Schoepfungshoehe “ vorhanden ist, gilt: Das Urheberrecht endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!

Genau da liegt der weitverbreitete Irrtum!

Bei einem Foto (= Lichtbild) spielt die Schöpfungshöhe keine Rolle, das Urheberrecht erlischt IMMER - egal, ob banales Urlaubsfoto, zeitgeschichtlich bedeutendes Foto oder künstlerisch hochwertiges Foto - 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung (§ 72 UrhG).

Diese Frist läßt sich auch nicht trickreich verlängern, indem man das Bild abfotografiert (Reproduktion), um erneutes Urheberrecht zu generieren, denn die reine Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage ist eben aus diesem Grunde überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt.

Dagegen gilt für andere Kunstformen, z.B. auch für einen Spielfilm (= Lichtbildwerk), die längere Frist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Eine Verkürzung auf 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers ist im Gespräch, wird sich aber sicher schwer durchsetzen lassen.

Hier http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbild die kurze und verständliche Erläuterung laut Wikipedia. Wer will, kann das auch ausführlicher in der Fachliteratur nachlesen.

Gruß, kogenta

gobber newhouse


Beiträge: 103

30.09.2012 09:44
#8 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten

Hi, kogenta! So simpel ist es leider nicht! Nicht jedes Foto ist ein Lichtbild i.S. d. G., sondern kann durchaus auch ein sog. Lichtbildwerk sein. Z.b. das Porträtfoto eines Schauspielers durch einen professionellen Fotografen dürfte immer die nötige Werkhöhe aufweisen! Auf jeden Fall immer bisschen heikel das Ganze...;)

kogenta



Beiträge: 2.071

01.10.2012 01:37
#9 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten

Wie verhält es sich mit Screenshots aus Filmen?
Wer ist der Urheber? Der Kameramann? Der Regisseur? Der Produzent?
Haben Screenshots im hier diskutierten Sinne überhaupt einen Urheber?

?? Verwendung jederzeit, da kein Urheber (klingt sehr unwahrscheinlich) ??
?? Erst 50 Jahre nach Film-Uraufführung (analog Fotos, klingt plausibel) ??
?? Erst 70 Jahre nach Tod des Film-Urhebers (wie der Film als Ganzes) ??

Das ist nämlich strittig, wogegen die erlaubte Verwendung normaler Fotos nach der 50jährigen Frist doch sehr eindeutig ist und - wenn überhaupt! - nur minimalste Risiken birgt.

Gruß, kogenta

gobber newhouse


Beiträge: 103

01.10.2012 13:28
#10 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten

Es gibt drei Möglichkeiten wie ein 'Filmfoto' entstanden ist: 1. Abfotografieren von Leinwand, Glotze, Monitor oder eben ein digitaler Screenshot 2. Die Vergrößerung eines Frames (Einzelbilds)vom Filmstreifen 3. Ein Standbild (engl. still), das ein Standbildfotograf während der Dreharbeiten i.d.R. aus der (Film-)kameraperspektive zu Doku- und Werbezwecken aufgenommen hat. (weil die Qualität einer Framevergrößerung für diese Zwecke nix taugt)...Ich vermute mal, dass zumindest für 2.+3. urheberrechtlich dieselbe Situation gilt wie für das gesamte 'Filmwerk'. Gruß Gobber

Isch


Beiträge: 3.402

15.05.2013 21:22
#11 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten

Wie wäre es denn der Einfachheit und Praktikabilität halber einfach Seiten zu nennen, von denen wir Bilder benutzen dürfen?
Der bisherige Effekt dieses Threads besteht bei mir bis jetzt darin, vor lauter Verunsicherung gar kein Bild genommen zu haben, was ich schade finde.

Kommen Wiki-Seiten infrage?

gobber newhouse


Beiträge: 103

16.05.2013 14:55
#12 RE: Allgemeiner Hinweis zu Bildern Zitat · antworten

Wikipedia kommt in Frage! Bei den Wiki-Illus gibt es meist genaue Angaben zur Nutzungslizenz in den Bilddaten.

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