auf SPON findet sich der Artikel Übersetzer bekommen größeres Stück vom Bestseller-Kuchen, in dem ein aktuelles BGH-Urteil beleuchtet wird: die Übersetzer von Büchern werden zukünftig stärker am Erfolg ihrer Werke beteiligt - ab 5.000 verkauften Exemplaren erhält der Übersetzer eine auflagenabhängige Zusatzvergütung. Zitat aus dem Artikel: "Übersetzer literarischer Werke hätten ein berechtigtes Interesse, an jeder wirtschaftlichen Nutzung ihrer Übersetzung angemessen beteiligt zu werden." Wann wird es den ersten Prozess eines Synchronstudios / von Synchronsprechern diesbezüglich geben? Denn auch die haben ja ein berechtigtes Interesse an jeder wirtschaftlichen Nutzung ihrer Übersetzung.