9. [1x09] "Unter Waffen" ("Comma")
Stv. BStA Peter Stone (Philip Winchester) Stefan Günther
Det. Antonio Dawson (Jon Seda) Felix Spieß
StA-Ermittlerin Laura Nagel (Joelle Carter) Stephanie Kellner
Stv. BStA' Anna Valdez (Monica Barbaro) Katharina Schwarzmaier
BStA Mark Jefferies (Carl Weathers) Thomas Rauscher
RA Professor Bannon (Richard Masur) Hartmut Neugebauer
Bethany Pierson (Anna Friedman) Katharina Iacobescu
Abigail Chapman (Cathryn Dylan) Laura Maire
Professor Hall (Chris Payne Gilbert) Dirk Meyer
Richterin Murano (Penelope Walker) Bettina Redlich
Mr. Malloy (Tim Decker) Mike Carl
Mrs. Chapman (Sarah Denison) Alisa Palmer
Officer Tackett (Peter DeFaria) Michael Iwannek
Richterin Tammy Windham (Brocki Murphy) Maria Böhme
US-BA' Frances Harrison (Dina Dicostanzo) CAROLIN HARTMANN [= Dina DiCostanzo]
Todd Mitchell (Will Lidke) Felix Mayer
KTer Paul Sanchez (Alejandro Ortiz) Leonard Hohm
Brad - Spielleiter (Jack Decesare) MARIO LINDER
Natalie - engagierte Studentin(Karen Isabel Rodriguez) Regina Beckhaus
Stacy Boyd (Cera Naccarato) NATHALIE OROS
Cristo - Fotograf (Kevin Sciretta) Olaf Becker
Margo Tillerman (Kyra Jones) SAMIRA EL OUASSIL
Eric (Sam Walt Jones) JAN LANGER
Kopfgeldjäger (John Fenner Mays) Gerhard Acktun
Gerichtsverwalter (Julie Dutchak) ?
Kennedy Malloy (Madelyn Loehr) ?
Synchronstudio: FFS Film- & Fernseh-Synchron GmbH
Dialogbuch: Andrea Pichlmaier
Dialogregie: Alex Brem, Marianne Groß
Richard Masur wurde auch in DRECKIGE HUNDE (1978) von Hartmut Neugebauer gesprochen.
In dieser Folge zitiert Jefferies den zweiten Zusatzartikel der US-Verfassung:
"Eine wohlgeordnete Miliz KOMMA die notwendig ist für die Sicherheit eines freien Staates
*KOMMA* darf das Recht der Bürger Waffen zu besitzen und zu tragen nicht beeinträchtigen."
Dazu bemerkt er, dass nur aufgrund des zweiten Kommas jeder Bürger das Recht auf Waffenbesitz habe und nun für den aktuellen Fall Grundlage gebe.
Das funktioniert so auf Deutsch natürlich nicht, weil der eingeschobene Relativsatz auf jeden Fall durch das zweite Komma abgeschlossen werden muss.
Der Hintergrund ist aber auch nicht gerade unvertrackt.
Im Original lautet das 2. Amendment offiziell:
"A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State
, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed."
Das hier rot markierte Komma, so wurde vor dem Obersten Bundesgericht verhandelt und entschieden, markiere einen absoluten Gliedsatz. Der eigentliche Hauptsatz sei also die Aussage, dass das Recht auf Waffen nicht beschränkt werden dürfe. Dieses Recht sei somit ein individuelles Recht und kein kollektives.
Diese Begründung hat jedoch Mängel: Zwar kann das fragliche Komma tatsächlich als Trenner eines absoluten Gliedsatzes verwendet werden, es ist jedoch nicht der einzige Grund, aus dem das Komma stehen könnte. Insbesondere sind die beiden anderen Kommas auf die Weise nicht begründbar und auf die eigentlich ausschlaggebende Mehrdeutigkeit wird hier gar nicht eingegangen.
In der ursprünglichen Fassung Thomas Jeffersons, wie sie auch ratifiziert worden sei, soll tatsächlich NUR das eine Komma gestanden haben, was die Sache weitaus klarer macht. Aber da irgendein Abschreiber leider die beiden zusätzlichen Kommas gesetzt hat und man nun mit dieser offiziellen Fassung argumentieren muss, macht das die Sache ein wenig umständlicher:
Angenommen also, das fragliche Komma trennt tatsächlich einen absoluten Gliedsatz ab. Dies wäre ein an das Lateinische angelehnte Stilmittel und tritt dort in Form des sog. ablativus absolutus (alias Ablativ mit Partizip) auf, ferner im Alt-Griechischen als genitivus absolutus. In dem Fall würde das erste Komma das Subjekt des absoluten Gliedsatzes vom Gerund (das im Englischen mit dem Partizip I zusammengefallen ist) abtrennen, das hier dem Prädikat entspricht, genauso im Hauptsatz das dritte Komma das Subjekt "the right ..." vom Prädikat "shall". Dafür gibt es aber keine orthographische Grundlage.
Es gibt eigentlich nur zwei Gründe, durch die im Englischen Kommata zwischen Subjekt und Verb stehen können: entweder durch irgendeine Aufzählung oder (vereinfacht gesagt) durch erläuternden Einschub. In der Tat wurde von anderen argumentiert, "being necessary ... state" sei eine eingeschobene Erläuterung zu "Militia". Zu lesen sei also "Eine wohl geordnete Miliz - die ja bekanntlich notwendig ist für die Sicherheit eines freien Staates - ... darf nicht eingeschränkt werden."
Diese Lesart erklärt zwei der Kommas und lässt den 2. Verfassungszusatz ausschließlich auf das Militär bezogen scheinen.
Doch lässt sie unklar, wie dann "the right ... to ... bear Arms" noch hineinpasst inklusive dem dritten Komma. Die einzige mir einfallende mögliche Erklärung wäre, dass es eine WEITERE Erläuterung des Begriffes "Militia" ist. Das wäre jedoch zum einen recht holprig. Zum anderen wäre es auch sprachlich schief bzw. einfach unsinnig: Die Miliz sei (bekanntlich) das Recht, Waffen mit sich zu führen?!
Außerdem bleibt auch hier dann wieder unklar, wer dieses Recht genau besitze: "the people". Immerhin müsste man einräumen, dass eine individuelle Interpretation die unsinnigere wäre, weil sie damit das Militär geradezu mit individuellem Waffenbesitz gleichsetzen würde. Das hat man nun ganz sicher nicht gemeint. Aber umgekehrt wird ein Schuh draus, s.u.
Die offizielle Zeichensetzung hilft das Problem also nicht zu lösen, sondern ist nach heutiger Rechtschreibung schlicht falsch. Zu allem Überfluss wurde in manchen Staaten sogar eine Fassung ratifiziert, in der das zweite Komma fehlt. Diese Fassung ließe sich entweder gar nicht orthographisch rechtfertigen oder würde, wenn man sich darauf verlegt, dass absolute Gliedsätze in Anlehnung an lateinische ablativi absoluti nicht durch ein Komma abgetrennt werden, zum gleichen eben geschilderten Problem führen.
Nein, der eigentliche Knackpunkt liegt m.E. woanders: Meint "the people" nun kollektiv "das Volk" oder individuell "die Leute"? Man könnte auf den Gedanken kommen, dass "people" kleingeschrieben die Leute sind und groß als eine Art Fachbegriff das Volk. Aber die Groß- und Kleinschreibung ist überhaupt in der Verfassung etwas eigen, taugt also nicht als Erklärung.
Nach diesen Überlegungen muss man also zu dem Schluss kommen, dass es trotz der fehlerhaften Zeichensetzung als absoluter Gliedsatz verstanden werden muss.
Solche absoluten Gliedsätze stehen mit dem Hauptsatz in einem logischen Verhältnis - welches, muss aus dem Zusammenhang erschlossen werden. Zumindest Kollektiv-Interpreten deuten kausal: "WEIL eine wohlgeordnete Miliz notwendig ... ist, darf das Recht auf Waffenbesitz (des Volkes!) nicht beeinträchtigt werden". Dass eine Miliz auf Waffenbesetz angewiesen ist, sollte einigermaßen evident sein und keines Verfassungszusatzes bedürfen. Der Zusatz würde damit aber durchaus sinnvoll besagen, dass das Militär (auch nicht schleichend) durch Gesetzgebung quasi abgeschafft werden darf - eine Art eingebaute Sicherung.
Die ersten Verfassungszusätze regeln aber auffälligerweise gar nicht Bedürfnisse des Staates, sondern Freiheiten der Bürger.
Also passt wohl doch eher konzessiv: "OBWOHL eine wohlgeordnete Miliz notwendig ist, darf das - individuelle - Recht auf Waffenbesitz nicht eingeschränkt werden."
Die deutsche Übersetzung in der Folge scheint genau auf die falsche Kommasetzung reingefallen zu sein und den Gerund-Teil fälschlich als eine (für einen Relativsatz stehende) Erläuterung verstanden zu haben, dann in dem Bestreben, irgendwie noch Sinn in den Satz zu bekommen, durch weitere ungenaue Übersetzung letztlich doch wieder den eigentlichen Kern getroffen zu haben.
Kurioserweise tritt aber im Deutschen noch eine andere Doppeldeutigkeit hinzu: Es ist unklar, ob man den Relativsatz nun als auch auslassbare Erläuterung oder als definierend-notwendig verstehen soll: Während im Englischen nur die ersteren mit Kommas abgetrennt werden, stehen im Deutschen nun einmal immer welche, die ja hier nun auch noch mitdiktiert werden.
Die deutsche Version könnte also auch die etwas kuriose Bedeutung haben: 'Eine Miliz, sofern sie für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist (sein will), darf das Recht der auf Bürger, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigen. (Andere Milizen dürften das hingegen.)'
Tobias