Ein Samurai, seine Frau und ein Bandit begegnen sich im „Wald der Dämonen“. Es kommt zu einer Auseinandersetzung. Am Ende ist der Samurai tot und seine Frau – wahrscheinlich – vergewaltigt. Über das Verbrechen diskutieren drei Männer, die vor einem Wolkenbruch in einer Tempelruine Zuflucht gefunden haben. Jeder der drei hat eine andere Version des Tathergangs – und jede könnte die richtige sein. (Text: arte)
Figur Schauspieler Sprecher Tajômaru Toshirô Mifune Jürgen Goslar Frau des Samurai Machiko Kyo Maria Körber Takehiro der Samurai Masayuki Mori Siegmar Schneider Holzfäller Takashi Shimura Paul Wagner Mönch Minoru Chiaki ??? Bürger Kichijiro Ueda Fritz Tillmann Polizist Daisuke Katô Alexander Welbat
Synchronfirma: Berliner Synchron GmbH Dialogbuch: Klaus von Wahl Dialogregie: Klaus von Wahl
Japanischer Trailer:
Dateianlage:
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Mönch.mp3
Samurai.mp3
Peinlich peinlich ... Die deutsche Fassung stammt aber nicht aus dem Jahr 1952 (keine Ahnung, ob die damalige Kinopremiere OmU erfolgte oder es eine frühere Synchro gibt), sondern wurde später erstellt, wahrscheinlich für die ARD-Ausstrahlung 1963.
Zitat von Stefan der DEFA-Fan im Beitrag #4Peinlich peinlich ... Die deutsche Fassung stammt aber nicht aus dem Jahr 1952 (keine Ahnung, ob die damalige Kinopremiere OmU erfolgte oder es eine frühere Synchro gibt), sondern wurde später erstellt, wahrscheinlich für die ARD-Ausstrahlung 1963.
Gruß Stefan
Danke für den Hinweis. Zwar ist Wikipedia, nicht die vertrauenswürdigste Quelle, aber dort steht auch was von einer ersten Synchronisation. Ich habe allerdings keine Aufzeichnungen zu einer zweiten Synchronisation gefunden.
Laut Filmhandbuch lief der Streifen in der BRD am 08.02.1952 im Allianz-Filmverleih im OmU an. Nach Paimann erfolgte der Österreich-Start am 25.01.1955 im Verleih der Sascha-Film, ebenfalls nur OmU.
Wie bei manchem historisch bedeutsamen Film liest man ab und an (natürlich auch bei Wikipedia), die Synchronisation sei fehlerhaft - gibt es dafür irgendwelche wirklichen Beweise oder ist das pathetisch formuliert eine Verleumdung? Es kann sich ja nur um die Fassung der BSG handeln und zu Klaus von Wahl würden willkürliche Verfälschungen oder Schlampereien nicht passen.
Ist der Film denn überhaupt 2022 erschienen? Ich hatte nach einer Version mit deutscher Synchro gesucht und musste zu einer Uralt-DVD (gebraucht) greifen, weil es sonst nur Fassungen im O-Ton gab.
Anscheinend waren da die Rechte nicht geklärt. Bei den anderen Kurosawa-Klassikern ist das leider auch etwas schwierig, die Inhaber verlangen sehr sehr viel Geld und sind extrem stur. Blu-rays mit beiden Schnittfassungen (Uncut + dt. Kinofassung mit dem gleichen Master nachgeschnitten) sind längst überfällig.
Zitat von HalexD im Beitrag #13Anscheinend waren da die Rechte nicht geklärt. Bei den anderen Kurosawa-Klassikern ist das leider auch etwas schwierig, die Inhaber verlangen sehr sehr viel Geld und sind extrem stur.
Stur möchte ich das nicht nennen! Anders als z.B. die Amerikaner oder Italiener "verramschen" die Japaner ihre Filme halt nicht, sondern lizensieren nur bei angemessenen Preisen. Das ist ja z.B. bei den Godzilla-Filmen das Gleiche! Die Filme haben halt ihren Preis - erst recht Kurosawa. Da habe ich volles Verständnis, dass man die nicht für Dumping-Preise bekommt!
Und grundsätzlich ist das auch begrüßenswert, sofern das nicht in völlig absurde Bahnen abdriftet. Ein guter Film hat seinen Wert, das vergisst man in Zeiten von Streaming und Dauerbeschallung gerne mal. Aber für einen guten Preis, darf man dann auch ein gutes Produkt erwarten. Audiovisuell (der Original-Intention entsprechend restauriert, Bild (mit Filmkorn) sowie Ton (Original-Mix, keine Verfälschungen) sowie der physischen Aufmachung. Ein Grund, warum ich nach wie vor gerne zu Criterion-Releases greife oder Äquivalente aus anderen Ländern - ab und an ja auch bei uns in Deutschland. Das ist mir den Import dann auch wert.