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Dieses Thema hat 44 Antworten
und wurde 2.090 mal aufgerufen
 Allgemeines
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Pete


Beiträge: 2.799

24.11.2007 16:38
#16 RE: "Der Dünnbrettbohrer" und "Stacheldraht und Fersengeld" Zitat · antworten
Der Meinung bin ich auch.

Nur noch eins von mir: Das hört sich jetzt so an, wie wenn Geschäfte, die rein über E-Mail erfolgen (und nicht Tauschbörsen oder ähnliches im Netz), dann eben doch legal wären. Denn dann wird ja dieses Geschäft, Videos, DVD´s und dergleich ja nicht übers Internet verbreitet, sondern privat über die Mails und es ist somit ja nur ein Deal zwischen zwei Personen (und nicht mehr) persönlich! Ist dann dieses legal, oder wie oder was?

Wer sich auskennt und eine neue Überschrift weiß, darf diese "Gesetzesaustausche" ja ruhig verschieben und eine Überschrift dafür erfinden; vielleicht "Austausch von alten Synchronisationen, die nicht mehr im TV zu hören sind"! Gruß, Pete!
Isch


Beiträge: 3.402

24.11.2007 16:55
#17 Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
Hundertprozentig legal ist sowieso nichts.
Es ist lediglich so, dass die Gesetzte (bisher noch) nicht ins Detail gehen und nirgends eindeutig genau steht wann etwas legal ist oder nicht. Deshalb kann über deinen Spezialfall auch nicht entschieden werden. Ein ähnliches Problem sind Videoplattformen wie youtube: Der Upload (kopiergeschützten Inhalts) ist garantiert illegal aber das anschauen? Man kann ja zufällig auf ein Video stoßen; mein weiß ja auch nie genau was sich hinter einem Dateinamen verbirgt. Wenn da z.B. "Harry Potter" steht kann es ein Auschnitt aus einem Film sein, oder auch einfach nur ein Typ, der 'n bisschen so aussieht wie Harry Potter. Dafür, wie auch für deinen speziellen Fall existieren meines Wissens überhaupt gar keine Gesetztestexte. Die Entscheidung würde also vermutlich nach Gutdünken des Richters ausfallen. Allerdings bin ich in Rechtssachen nicht sonderlich bewandert. Darum kann ich für nichts garantieren.
Donnie Darko
Moderator


Beiträge: 8.092

24.11.2007 17:05
#18 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
Ich habe die gesamte Urheberrechts-Diskussion mal - wie oben vorgeschlagen - in einen eigenen Thread gepackt...
Isch


Beiträge: 3.402

24.11.2007 17:25
#19 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten

Danke, hier diskutiert sich's doch gleich viel schöner !

Wotan


Beiträge: 111

24.11.2007 18:10
#20 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
Ich kann es nicht sicher sagen, aber ich denke das anschauen bei youtube ist legal.
Ähnlich ist es ja auch bei Drogen. Der Konsum von Marihuana ist keine Straftat und nicht illegal. Aber der Besitz von Drogen ist illegal.
Wenn ich an dem Joint von nem anderen mal ziehe, dan kann mir keiner was wollen, da ich nicht der Besitzer bin. Das hat mir mal ein ein Freund erklärt, der Jura studiert.

Bei Raubkopien könnte ich mir vorstellen daß es ähnlich ist. Das Erstellen und der Besitz ist illegal, das anschauen aber nicht.
Cakir


Beiträge: 284

24.11.2007 18:39
#21 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten

In Antwort auf:
Der Meinung bin ich auch.

Nur noch eins von mir: Das hört sich jetzt so an, wie wenn Geschäfte, die rein über E-Mail erfolgen (und nicht Tauschbörsen oder ähnliches im Netz), dann eben doch legal wären. Denn dann wird ja dieses Geschäft, Videos, DVD´s und dergleich ja nicht übers Internet verbreitet, sondern privat über die Mails und es ist somit ja nur ein Deal zwischen zwei Personen (und nicht mehr) persönlich! Ist dann dieses legal, oder wie oder was?

Bin kein Experte auf dem Gebiet, aber Kopien darfst du grundsätzlich nur verschenken(Gegenleistungen sind nicht erlaubt, z.B. Geld, ggf. das Tauschobjekt) und zwar auch nur an Bekannte, die du gut kennst und die in einer gewisse räumlichen Nähe zu dir wohnen. Internetbekanntschaften fallen da nicht drunter.
Das Hochladen von Kopien ist illegal und soweit ich weiß, soll demnächst das Gesetz in Hinsicht auf das Herunterladen verschärft werden.

Pete


Beiträge: 2.799

24.11.2007 22:55
#22 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
Solange im Gesetz aber noch nichts genaueres steht (nicht genau genug definiert), ist es doch hoffentlich noch aber eher so wie Isch meinte! Wenn nämlich da was von Ausnahmen bei Freunden, Familienangehörigen und Bekannten steht könnte man ja genausogut meinen, auch bei längeren "Bekannt"schaften vom Internet wäre es legal (zumindest das Austauschen von vom Fernsehen aufgezeichneten Filmen oder Serien)! Und persönlich verbunden können das nicht auch Leute sein, mit denen du persönlich Geschäfte machst, ohne andere einzubeziehen, damit die auch am Geschäft teilhaben können und weiterkopieren.

Ein wirklich blödes Gesetz! Es ist doch viel schlimmer, wenn einer Kopien von einem aktuellen Kinofilm im Internet zieht bzw. etwas das noch gar nicht mal offiziell vermarktet wird oder etwas anderem Neuerem, dass noch nicht mal im TV gesendet wurde. Zudem sollte man doch viel eher den privaten Austausch von noch käuflichen DVD´s verbieten, die sogar auch noch eine bessere Qualität haben wie eine TV-Aufnahme!!! Und wenn man NUR eine TV-Aufnahme auch noch lediglich verschenkt oder tauscht... schadet das wirklich so sehr dem Verleih oder dem Urheber??? Warum zählt das als Raubkopie, wenn es derjenige der die Kopie erhält, sich eh schon selbst eine Aufnahme vom TV hätte erstellen können? Als was bitte wird das Aufzeichnen allein schon angesehen?

P. S.: Steht das mit den engsten Bekanntschaften in räumlicher Nähe etwa auch schon so im Gesetz oder wird das gar nur unterschiedlich (auch u. a. von dir) so definiert? Gruß, Pete!
Cakir


Beiträge: 284

25.11.2007 02:59
#23 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
Sowas musst du ganz emotionslos sehen. Ist es gesetzlich verboten, auch wenn vielleicht eine andere Regelung zu bevorzugen wäre(das hängt auch immer vom eigenen Standpunkt ab), ist es halt einfach gesetzlich verboten.

An Kopien darf man nix verdienen, d.h. man darf sie weder verkaufen noch tauschen. Auch wenn es sich bei dem Material um uraltes Zeug handelt und man es möglicherweise hätte selbst vom TV aufnehmen können, ändert das nichts daran, dass es noch urheberrechtlich geschützt ist, selbst dann wenn der Urheber nichts mehr daran verdienen wollte oder könnte.

Zu deiner Frage: Das wurde von der Rechtsprechung(Gericht) so festgelegt. Dass es so nicht im Gesetz steht hat in diesem Falle nichts zu sagen. An flüchtige Internetbekanntschaften zu denen du keine Beziehung hast und mit denen du nur ein "Geschäft" abschließen willst, darfst du keine Kopien verschicken(auch wenn du sie ihnen nur schenken willst).
Pete


Beiträge: 2.799

25.11.2007 12:54
#24 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
Solange die Regelung so aber nicht im Gesetz steht, gilt sie offiziell aber auch so nicht! Es hat klar und deutlich so im Gesetz zu stehen!

Schickt mir mal bitte den glaubhaftesten Gesetzestext hierzu aus dem Gesetzbuch, wo man es annehmen MUSS! Wenn es unterschiedlich ausgelegt wird, muß EINE klare Regelung getroffen werden!

Möglicherweise scheiterte die Anklage Wotans auch daran, dass es letztendlich eben doch noch keine eindeutige Regelung gibt! Gruß, Pete!

Gruß, Pete!
Avenger


Beiträge: 1.468

25.11.2007 14:11
#25 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
Solange die Regelung so aber nicht im Gesetz steht, gilt sie offiziell aber auch so nicht!.

Erzähl das dann aber mal dem Anwalt, der dich dann einfach so abmahnt. Entsprechende Abmahnungen werden heutzutage schon aus den vermeintlich "nichtigsten" Gründen verschickt (natürlich gerade auch aufgrund von Urheberrechtsverletzungen) und diesem Gebaren (gerade gegen Privatpersonen mit teils überzogenen Forderungen) hat man bisher auch nicht wirklich Beachtung geschenkt. Du kannst in solch einer Situation natürlich gerne versuchen, dich darauf zu berufen. Nur die wenigsten Betroffenen wollen wohl ernsthaft freiwillig einen entsprechend vermeidbaren und unsicheren Prozess führen (und darauf spekulieren natürlich solche Anwälte, zumal deren Erfolgsaussichten in der Regel eh höher liegen).

In Antwort auf:

Schickt mir mal bitte den glaubhaftesten Gesetzestext hierzu aus dem Gesetzbuch, wo man es annehmen MUSS! Wenn es unterschiedlich ausgelegt wird, muß EINE klare Regelung getroffen werden!


Liegt vielleicht daran das es generell wenig klare Gesetze gibt, vieles ist und bleibt immer eine Interpretationssache. Wenn das alles immer so klar wäre, bräuchte man ja fast keine Gerichte.
Wenn dich das Thema wirklich interessiert, dann ist es wohl das Mindeste das man sich erst einmal selbst darüber informiert, zumal man sich auf Informationen von nicht sachkundigen Personen eh nicht verlassen kann/darf.
Und selbst falls sich hier gestandene Juristen zu Wort melden sollten, derartige Gesetze lassen eben fast immer einen gewissen Interpretationsspielraum zu, dieser kann eben mal mehr oder weniger zu Gunsten des Klägers ausgelegt werden, hängt eben leider auch immer davon ab, an welchen Richter man damit gerät. Zumindest sollte klar sein, dass man damit selbst vor Gericht oft eher den Kürzeren ziehen wird.

Letztendlich ist zunächst jeder für sich selbst verantwortlich und wenn man meint solche TV-Mitschnitte auch übers Internet verbreiten zu müssen, trägt man eben immer ein gewisses Risiko. Langfristig wird das Recht auf derartige private Aufnahmen und Kopien eh im Sinne der Rechteinhaber immer mehr eingeschränkt werden.

Btw da das natürlich zu erwarten war, würde ich mir ab 2008 eh generell mehr Gedanken darüber machen, was man überhaupt noch übers Internet verschicken sollte.
Cakir


Beiträge: 284

25.11.2007 14:30
#26 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
In Antwort auf:
Solange die Regelung so aber nicht im Gesetz steht, gilt sie offiziell aber auch so nicht! Es hat klar und deutlich so im Gesetz zu stehen!

Das ist so nicht ganz richtig. Richtig ist, dass ohne Gesetz niemand für eine bestimme Handlung bestraft werden darf.
Aber Gesetze sind immer allgemein gehalten und auslegungssache, sonst gäbs keine Juristen. Fraglich ist natürlich ob ne Welt ohne Juristen nicht doch schöner wäre, aber ich schweife ab..... jedenfalls entwickeln richterliche Entscheidungen von hohen Gerichten immer eine gewisse Bindungswirkung, an denen man sich orientieren wird.

Ansonsten stimme ich Avenger zu und bei Zweifeln immer an den Anwalt deines Vertrauens wenden.
Isch


Beiträge: 3.402

25.11.2007 15:22
#27 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
Zitat von Pete
Solange im Gesetz aber noch nichts genaueres steht (nicht genau genug definiert), ist es doch hoffentlich noch aber eher so wie Isch meinte!

(jaja, mein toller Benutzername)

Auf der oben verlinkten Seite steht folgendes:
"Zur Begründung führt der Rechtsausschuss unter anderem an, dass die Rechteinhaber andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten "weiterhin gezwungen wären, stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten". Dieses Vorgehen würden die Vertreter von Urheberrechten nicht wünschen, da es "eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern in unnötiger Weise kriminalisiert und die Staatsanwaltschaften enorm belastet"."

Heißt das, die Rechteinhaber wollen gar nicht so einfach wie möglich an alle Zugangsdaten kommen, weil sie befürchten, dass sie dann gegen soviele Leute Verfahren einleiten müssten, dass es sogar ihnen zuviel würde?
Kann ich nachvollziehen, wenn man jeden der mal was runtergeladen hat verhaften lassen möchte. Damit würde ja gut ein Drittel der Weltbevölkerung ausgerottet .
Pete


Beiträge: 2.799

26.11.2007 18:39
#28 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten

Jedenfalls wäre ich also nicht allein: Auch hier im Forum würden wohl noch andere einen Konflikt mit dem Gesetz bekommen, aufgrund der anderen Synchroproben, die sogar noch online sind! Gruß, Pete!

E.v.G.



Beiträge: 2.326

26.11.2007 19:18
#29 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten
Das deutsche Urheberrecht ist doch ganz einfach: was Du nicht selbstgemacht hast und damit dir nicht gehört (Urheber), daran hast Du keinerlei Rechte. Ohne die Genehmigung des Urhebers bzw. desjenigen, der dessen Rechte wahrnimmt (Rechteverwerter, gekennzeichnet als © (!!!) ) darfst Du nichts kopieren, veröffentlichen (etc.). Fehlt ein © oder Urhebervermwerk darfst Du trotzdem nicht daraus schließen, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist. Während bei redaktioneller Verwendung die Angabe des Urhebers bzw. Rechteinhabers zwingend ist, ist bei gewerblicher Nutzung zwar eine laxere Verwendung üblich, ändert aber nichts an der Rechtslage.
Schon bei "Privatkopien", privaten Webseiten etc. wird der Sachverhalt eine Interpretationsache.


Urheberrecht ist leider ziemliches Neuland und ein riesiges Minenfeld und viele Anwälte haben davon keinen blassen Schimmer. Wer Ärger wegen Urheberrechtsverletzungen hat, sollte sich auf jeden Fall einen auf Internet und Urheberrecht spezialisierten Anwalt besorgen, denn viele Anwälte haben die gleiche Naivität in Bezug auf geistiges Eigentum wie ihre Mandanten und schaden ihren Mandanten damit auf das Äußerste.
UNWISSENHEIT wird bei Urteilen im Zusammenhang mit dem Internet ziemlich konsequent NICHT als mildernder Umstand gewertet. Wer eine Seite betreibt oder etwas veröffentlicht, von dem wird erwartet, dass er die Spielregeln kennt.
Im Internet herrscht diese muntere Selbstbedienungsmentalität. Von vielen illegalen Quellen gar nicht zu reden. Dran ist aber immer der Seitenbetreiber.

Stammt Material von einem großem Rechteverwerter, der gezielt nach Mißbrauch suchen läßt (und das verursacht beträchtliche Kosten), läßt der sich nicht so einfach mit "das wußte ich nicht","hat mir ein Freund gegeben und ich dachte ich darf das" und ähnliche Naivitäten abwimmeln. Das etwas nicht kommerziell genutzt wird, bedeutet nicht, dass das dem Rechteinhaber/Urheber nicht wirtschaftlich schadet.

Für den rein privaten Gebrauch, wie zum Beispiel diesem Forum, würden wir uns alle sicher Sonderregelungen wünschen, die kurze Ausschnitte aus Filmen oder Tonspuren, z.B. in einem reformierten "Zitatrecht" mit ordentlicher Quellenangabe wie sie bei den meisten Soundsamples sowieso schon ja gemacht wird, ausdrücklich erlauben. Bis dato sollte man da das Verhalten der Rechteinhaber eher als Tolerieren, denn als Genehmigen verstehen.

Das der Gesetzgeber endlich mal klare auch für den Laien nachvollziehbare Regeln aufstellt, dürfte wohl ein Wunschtraum bleiben.

Gruß
Elisabeth
Isch


Beiträge: 3.402

26.11.2007 19:52
#30 RE: Problem der Uneindeutigkeit deutscher Urheberrechtsgesetzte Zitat · antworten

Zja, da hat sie wohl leider recht!

Bescheuert finde ich es vor allen Dingen, wenn Rechteinhaber Fan-Seiten anklagen, deren einziger Sinn und Zweck es ist die Bekanntheit und Beliebheit (und damit die Verkäuflichkeit) von "Produkten" zu steigern, weil auf diesen unerlaubt Bilder derselben verwendet werden. Stellt euch ma 'ne Fanseite ohne ein Bild des Fanobjektes (gibt's das Wort?) vor!

Aber wie schon gesagt... äh, geschrieben; es interessiert ja keinen!

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