Ne Kulturflatrate! Da wär ich dabei! Dafür, dass ich mir dann soviel ziehen könnte wie ich wöllte würde ich locker mal 20-30 € monatlich extra hinblättern. Bei Leermedien hat das ja auch schon geklappt, warum nicht auch mit Internetanschlüssen? Die einzigen Leidtragenden wären hierbei wohl die TV-Sender, denn wer würde sich eine Sendung ansehen wann der Sender sie zeigt, wenn er sie sich auch einfach runterladen kann und so oft und wann er möchte anschauen. Vielleicht würden daraufhin viele gar keinen Fernseher mehr anmelden und ihn nur noch als (GEZ-freien) Wiedergabeautomat benutzen. Ob Kulturflatrate oder Kabelgebühren - das käm wohl aufs selbe raus; nur fände ich ersteres besser!
ich dachte die gez-gebühr wurde erweitert, sodaß man auch wenn man keinen fernseher hat aber einen pc besitzt, auch gez gebühren bazahlen muß, weil man mit dem pc theoretisch auch fernsehen empfangen kann. abzocken wo es nur geht!
Zitat von moonizweil man mit dem pc theoretisch auch fernsehen empfangen kann.
nein. Die GEZ gebühr wurde erweitert, weil die ÖR auc Inhalte im Internet verbreiten werden. wenn man mit dem PC schon vorher TV empfangen konnte, etwa durch eine TV-Karte, dann mußte man schon vor der Änderung an den GEZ-Regelungen die Gebühr bezahlen.
Zitat von derDivisor47wenn man mit dem PC schon vorher TV empfangen konnte, etwa durch eine TV-Karte, dann mußte man schon vor der Änderung an den GEZ-Regelungen die Gebühr bezahlen.
das meinte ich aber nicht, sondern tv über stream gucken, ohne tv-karte.
Aber eins wird Fakt bleiben: Man braucht vor Gericht wie schon mal erwähnt ganz bestimmt ein schriftliches Beweisstück zur jeweiligen Sache wegen möglichen Mißbrauchs! Sonst kann ja leicht nur mündlich behauptet werden, dass da oder dort das Urheberrechtsgesetz verletzt wurde! Gruß, Pete!
Zitat von PeteAber eins wird Fakt bleiben: Man braucht vor Gericht wie schon mal erwähnt ganz bestimmt ein schriftliches Beweisstück zur jeweiligen Sache wegen möglichen Mißbrauchs! Sonst kann ja leicht nur mündlich behauptet werden, dass da oder dort das Urheberrechtsgesetz verletzt wurde! Gruß, Pete!
Ist das nciht normal? Vor Gericht braucht es Beweise.
Zitat von PeteUnd ich nehme doch sehr an diese Beweise müssen dann schriftlich sein! Eine dem Gericht vorgespielte Aufnahme wird nicht reichen! Gruß, Pete!
Na, ich meine jetzt z. B. wenn sie vor Gericht dann eine im Internet gefundene alte Aufnahme der ARD-Fassung von der "Addams Family" als Beweis vorspielen müsste, damit erkannt wird, dass es eine Urheberrechtsverletzung ist, wenn der Urheber nicht für diese Bereitstellung verantwortlich war! Gruß, Pete!
Die brauchen dir im Grunde nur nachzuweisen, dass die urheberrechtlich geschützte Aufnahme von dir zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitgestellt wurde, also das diese von deiner zu diesem Zeitpunkt verwendeten IP Adresse hochgeladen wurde (wobei im Moment der Provider nicht verpflichtet ist, diese Daten ohne weiteres herauszurücken, soll sich dann natürlich aber im Zuge der Vorratsdatenspeicherung eh ändern). Der Hauptdatenaustausch erfolgt doch heutzutage über Filesharingprogramme und auf die haben es die entsprechenden Urheber (meist die Musik- oder Filmindustrie) besonders abgesehen. Denn darüber wird ja auch der größte Teil an urheberrechtlich geschütztem Material angeboten und heruntergeladen.
Btw das eigentliche Problem liegt eher darin, dass man bei diesen Programmen gleichzeitig auch hochlädt und damit in der Regel auch selbst automatisch mit zur Verbreitung beiträgt. Es läuft letztendlich immer darauf hinaus, dass die eine IP Adresse in einem solchen Datenaustausch zunächst protokollieren und danach "nur" noch diese IP Adresse einem Namen/Adresse zuordnen müssen. Dazu müssen sie sich aber wie gesagt zunächst an deinen Provider wenden, diese können die Herausgabe dieser Informationen zumindest verweigern, sofern es keine strafrechtliche Relevanz hat.
Btw Abmahnungen sind aktuell wie schonmal erwähnt ein fast genauso großes Problem, denn abmahnen kann dich jeder Anwalt, der braucht dafür noch nicht einmal einen direkten Auftrag des eigentlichen Urhebers. Die meisten bezahlen auch eher solche Abmahnungen, als sich auf einen unsicheren Prozess einzulassen.
Solange man das Internet nicht als Verbreitungsort nutzt und sich auf die im Rahmen der Privatkopie festgelegten Regelungen beschränkt, kann dir momentan nichts passieren. Das Risiko abgemahnt oder verklagt zu werden,hat man nur dann, wenn man solche urheberrechtlich geschützten Aufnahmen im Internet verbreitet (da das in der Regel ohne Einwilligung des eigentlichen Rechteinhabers geschiet), betrifft wie gesagt meist diese Filesharingproblematik.
Aber man hat es doch auch schon dann, wenn man per E-Mail mit jemand anderem nur rein vereinbart, dass man ihm z. B. die Kopie der Aufnahme einer alten "Bill Cosbys Familienbande"-Fassung zuschickt oder dieser zuvor nach einer angefragt hat. War ja bei Wotan ähnlich, oder nicht? Der Urheber wird dann aber zumindest ja nicht übers Internet geschädigt, oder? Gruß, Pete!
Zitat von PeteAber man hat es doch auch schon dann, wenn man per E-Mail mit jemand anderem nur rein vereinbart, dass man ihm z. B. die Kopie der Aufnahme einer alten "Bill Cosbys Familienbande"-Fassung zuschickt oder dieser zuvor nach einer angefragt hat. War ja bei Wotan ähnlich, oder nicht? Der Urheber wird dann aber zumindest ja nicht übers Internet geschädigt, oder? Gruß, Pete!
Wie der Urheber geschädigt wird ist irrelevant. Ich kenne aber den "Wotan" Fall nicht. Was ist denn da passiert.