Hinweis: Fortsetzung aus dem "Dünnbrettbohrer" und "Stacheldraht und Fersengeld"-Thread im Seriensynchron-Bereich:
Kann es aber nicht sein, dass die genaue Sachlage bei Synchros, die nachweislich vom Auftraggeber o. ä. gelöscht wurden, doch noch ein bißchen anders ist! Sofern keine Unterlagen mehr über die Urheber, Beteiligten etc. exestieren, dürfte man sie doch schon eigentlich eher als Privatperson öffentlich verwenden dürfen. Denn ich denke es sollte schon auch etwas schriftliches zur jeweiligen Synchro vor Gericht belegt sein (u. a. wann genau der Verbot für die öffentliche Verwendung um ist, obwohl das natürlich logisch geschätzt werden kann)! Und wenn nichts mehr beim Sender u. a. exestiert, ist es doch genauso wie wenn es die Synchro nie gegeben hätte (anders wie bei "Magnum", "Der Dünnbrettbohrer" u. a. die in irgend einem Archiv noch aufgehoben wurden, und somit jederzeit noch gezeigt werden könnten und ich vermute, da gibt´s auch noch Unterlagen!)
Aber wenn dieses Gesetz auch hier und somit allgemein gilt ist es natürlich blöd und ergibt keinen Sinn! (u. a. weil man selbst nach 70 Jahren ja nichts mehr hat)! Gruß, Pete!
Natürlich kenne ich mich da so genau nicht aus, aber im entsprechenden Artikel auf wikipedia waren keine Ausnahmen genannt! Außerdem kann ich mir das nicht vorstellen, weil es in Deutschland noch nicht mal möglich ist auf seine urheberrechtsansprüche zu verzichten. In den USA, z.B. kann geistiges Eigentun auf Wunsch des Urhebers für "Public Domain" erklärt werden. In Deutschland bekommst du seine Rechte mehr oder weniger aufgezwungen. Du kannst höchstens, glaube ich, gewisse Auflagen bei der Verüfbarkeit machen, dich aber nie gänzlich von deinen Rechtsansprüchen trennen. Im übrigen, selbst wenn die ARD oder sonst irgendeine Firma keine Verwertungsrechte mehr hat, ist das egal, weil Urheberrecht auch für im Auftrag (einer Firma) erstelltes gilt (steht zumindest auf wikipedia).
Wie ich schon hörte, wurden Artikel unter wikipedia von Privatleuten geschrieben und oft nur auf deren eigenen Meinungen und nicht unbedingt festen Tatsachen! Man soll also auch nicht alles glauben, was da steht, weil es nicht immer sicher ist! Außerdem kann gerade dann auch mal was fehlen (Ausnahmen)! Jedenfalls sollte es doch dann einfach der Ordnung halber schon mal finde ich etwas schriftliches geben, auf dem schwarz und weiß vermerkt ist, ab welchem Jahr/ Tag/ Monat man genau die jeweilige Serie wieder öffentlich zugänglich machen darf, wenn dem wirklich auch nach 70 Jahren wieder so sein sollte! Und muß dann nicht auch der Auftraggeber, Firma oder dergleichen aufgeschrieben sein, damit man eine präzise Handhabe für einen Auftrag hat, selbst wenn der logischerweise natürlich bestand?
Aber wir wissen nichts Genaues; also bin ich da in Zukunft tatsächlich lieber vorsichtiger! Du hast recht: Es heißt doch oft, dass gerade in Deutschland die Auslegung eines Gesetzes so streng und genau ist! Gruß, Pete!
Was meinst du denn, warum ich immer so betone, dass meine Informationen von wikipedia stammen? Natürlich aus eben diesem Grund!
Sone Auflistung auf der genau draufstände ab wann welche/r/s Serie/Film/Lied gemeinfrei ist, fände ich auch mal toll!
Es sei aber noch darauf hingewiesen (diese Info stammt nicht von wikipedia, sondern von iRights), dass das downloaden copyrightgeschützten Inhalts sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt, die nicht eindeutug definiert ist. Der Download ist illegal, wenn die Kopie (also die Datei) von einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ gemacht wurde, wie z.B. kopiergeschützten DVDs oder noch nicht im Kino gelaufenen Filmen. Wenn es sich aber um einen TV-Mitschnitt handelt, ist dies nicht der Fall, da Privatkopien rechtlich geregelt sind. Es ist also nicht eindeutig illegal. In der Praxis werden (reine) Downloader sowieso nicht strafrechtlich verfolgt, müssen sich aber auf Schadensersatzklagen der entsprechenden Firmen gefasst machen. Der Upload aber, das zum Download zur Verfügung stellen, ist in jedem Fall illegal und wird sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt und wird, je nach Ausmaß, mit entsprechenden Strafen geahndet.
Ja, kann man es dann schon illegal mit strafrechtlicher Folge nennen, wenn mir nun schon einer total unentgeltlich eine alte TV-Aufnahme von sich sich per E-Mail zum Download schickt? Also, er lädt es ja praktisch für mich auf den Computer hoch (Upload). Gruß, Pete!
In Antwort auf:Ja, kann man es dann schon illegal mit strafrechtlicher Folge nennen, wenn mir nun schon einer total unentgeltlich eine alte TV-Aufnahme von sich sich per E-Mail zum Download schickt? Also, er lädt es ja praktisch für mich auf den Computer hoch (Upload). Gruß, Pete!
DAs ist illegal. E wäre auch illegal, wenn er einen alten TV Mitschnitt auf VHS kopiert und Dir schenkt. Das gilt nämlich ebenfalls als Raubkopie, weil er keine Vervielfältigungsrechte an dem Film hat. Er macht sich dadurch strafbar, weil er eine Raubkopie erstellt und Du machst Dich strafbar, weil Du eine Raubkopie besitzt. Denn auch der Besitz (auch der unwissendliche) einer Raubkopie ist illegal.
Roger Thornhill
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Beiträge:
24.11.2007 11:19
#7 RE: "Der Dünnbrettbohrer" und "Stacheldraht und Fersengeld"
Zitat von Wotan DAs ist illegal. E wäre auch illegal, wenn er einen alten TV Mitschnitt auf VHS kopiert und Dir schenkt. Das gilt nämlich ebenfalls als Raubkopie, weil er keine Vervielfältigungsrechte an dem Film hat. Er macht sich dadurch strafbar, weil er eine Raubkopie erstellt und Du machst Dich strafbar, weil Du eine Raubkopie besitzt. Denn auch der Besitz (auch der unwissendliche) einer Raubkopie ist illegal.
So ein Quatsch! Wenn es sich bei demjenigen, der ihm die Kopie (egal in welcher Form / auf welchem Medium) gemacht hat, tatsächlich um einen Bekannten handelt, ist das vollkommen legal, denn laut deutscher Gesetzgebung sind bis zu 7 (in Worten: sieben!) Privatkopien an Freunde und Bekannte erlaubt. Darum fallen Tauschbörsen ja auch durch dieses Raster, da in der Regel die Kopie mehr als an 7 Leute erfolgt und die Leute sich untereinander in der Regel auch nicht kennen - das ist in der Tat illegal und da ist auch egal, wie alt etwas ist oder ob eine Sendung seit Ewigkeiten auf Grund von Lizenzproblematik nicht ausgestrahlt oder anderweitig verwertet wurde. Doch wenn ich z.B. einem Kumpel einen Film brenne, ist das okay, da eben bis zu 7 Privatkopien an Freunde/Bekannte erlaubt sind.
Also ich hatte wegen einem solchen Fall selbst mal eine Vorladung von der Polizei und wurde dort dann über die rechtliche Lage aufgeklärt. Der zuständige Beamte sagte, daß bei einer TV-Austrahlung die Rechte beim Verleih liegen. In meinem konkreten Fall ging es um eine Folge von "A-Team", die Rechte liegen somit bei Universal Pictures. Der Verleih räumt dem Zuschauer das Recht ein diese TV-Ausstrahlung aufzunehmen, JEDE Vervielfältigung dieser Aufnahme, auch für private Zwecke, sei eine Raubkopie.
Bei einem Freund war es noch krasser. Der hatte unwissendlich ein Bootleg bei ebay erstanden und zwei Jahre später stand die Kripo mit Durchsuchungsbefehl vor seiner Tür und hat ihm das gane Haus auf den Kopf gestellt um diese DVD zu finden. Er hatte sie inzwischen nicht mehr, wurde aber drauf aufmerksam gemacht daß, wenn man sie in seinem Besitz gefunden hätte, er sich strafbar gemacht hätte, allein weil er die Raubkopie besitzt.
Das erstaunt mich allerdings. Auf iRights steht hierzu nämlich:
"Auch die Frage, ob man diese Aufzeichnungen weiter geben darf oder nicht, wird durch die Privatkopie-Regeln beantwortet. (...) Jeder darf einzelne (nach einer alten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können das bis zu sieben sein) Kopien von Fernsehsendungen für den rein privaten Gebrauch von persönlich verbundenen Personen - dazu gehören Freunde und Familienangehörige - herstellen und weitergeben. Allerdings darf man diese Aufzeichnungen weder verkaufen, noch über Tauschbörsen anbieten. Beides ist durch die Privatkopie-Regeln nicht gedeckt."
Was passierte denn nach deiner Vorlandung? Musstest du zahlen? Woher weiß die Polizei eigentlich davon, wenn ein Freund dir einen TV-Mitschnitt schenkt?
Ich bekam keine Kopie von nem Freund, das ging damals über eine solche Tauschbörse bei der ich angemeldet war. Ich war damals der Meinung, daß man selbst aufgenommene Sachen Kopieren darf, solange man nicht daran verdient.
Jedenfalls hatte ich eine Anfrage für eine Folge vom A-Team, die ich bei RTL auf VHS aufgezeichnet hatte. Es kam NICHT zum Tausch. Dieser andere hat das aber scheinbar in weiterem Umfang betrieben und ging irgendwann hoch, auf seinem Rechner hat man dann meine eMail-Adresse und die eMail mit der Anfrage zu der A-Team Folge gefunden. Weiter hat man bei ihm Kopien vom A-Team gefunden, die allerdings nicht von mir stammten.
Somit war man dann auf mich gestoßen und ich musste aufs Polizeirevier und meine Aussage dazu machen. Zu diesem Fall, zu dieser Tauschbörse, zu allem was ich getauscht oder kopiert habe. Habe ich gemacht und etwa 6 Monate später kam dann ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, daß gegen mich keine Anklage erhoben wurde und daß ich mit ner Verwarnung davon komme. Die Klage muß übrigens vom Verleih (also in dem Fall von Universal Pictures) kommen, da man ja deren Rechte verletzt hat.
Jedenfalls bei diesem Plizei-Termin hat mich der Beamte darüber aufgeklärt wie das sich mit den Kopien verhält und daß eben auch JEDE Vervielfältigung einer TV-Aufnahme strafbar ist, und auch der Besitz einer Raubkopie strafbar ist.
Natürlich muß man Dir das erst mal nachweisen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Du einem Freund ne TV Aufnahme kopierst muß das erst einmal einer mitbekommen und dann muß man es auch noch beweisen.
Roger Thornhill
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24.11.2007 12:43
#11 RE: "Der Dünnbrettbohrer" und "Stacheldraht und Fersengeld"
Zitat von WotanIch bekam keine Kopie von nem Freund, das ging damals über eine solche Tauschbörse bei der ich angemeldet war.
Naja, dann ist's natürlich klar... Aber wenn halt ganz normal ein Kumpel sagt: "Hast Du letzte Woche von Serie XYZ die Folge XY aufgenommen? Ich hab die verpasst... Kannste mir die brennen?", dann ist das laut Gesetzgebung vollkommen legal und dürfte es auch noch an 6 weitere Freunde verteilen. Was hingegen nicht legal ist: Der Freund, der von dir die Kopie bekommen hat, darf diese Kopie *nicht* an 7 weitere Leute verteilen. Das wiederum wäre illegal, da er sie nicht selbst aufgenommen hat.
Es mag sein, daß das so ist mit den 7 Kopien, aber der Polizist hat mir damals was anderes erzählt.
Ich bin ja auch nur durch diese Tauschbörse aufgefallen, diese "Beratung" auf dem Revier ging aber über Vervielfältigung allgemein, nicht nur über diese Börse. Daß das nicht legal ist, ist mir seither sehr wohl klar
Ui, dann muß man tatsächlich vorsichtig sein mit so was! Das wußte ich bisher jetzt so nicht!
Jedenfalls finde ich es schon blöd, dass diese Sachlage auch bei TV-Aufnahmen derart ist und nicht nur bei brandneuen Sachen, die erst noch öffentlich vermarktet werden!
Wie genau aber definiert man den Begriff "Bekannte", falls man es auch hier weitergeben darf? Sind hiermit nur Verwandte gemeint oder einfach nur Leute , die man gut kennt (Arbeitskollegen etc.)? Also, euch hier vom Forum kenne ich ja eigentlich direkt gar nicht gut, obwohl ich immer wieder mit euch zu tun habe. Ihr seid also keine Bekannte (ihr seid mir zwar vom Forum, euren Beiträgen und manchmal vom Synchron bekannt ), oder wie sehe ich das? Gruß, Pete!
In Antwort auf:Die Klage muß übrigens vom Verleih (also in dem Fall von Universal Pictures) kommen, da man ja deren Rechte verletzt hat.
Das ist so nicht ganz richtig. Nur bei zivilrechtlichen Verfahren, z.B. wenn jemand Schadensersatz fordert, ist ein Ankläger notwendig. Strafrechtliche Verfahren werden vom Amtswegen von der Staatsanwaltschaft eingeleitet ohne das der Rechteinhaber auch nur irgendwas dafür tun müsste.
Übers Internet weitergeben ist in jedem Fall illagal, weil davon ausgegangen wird, dass sich auch Leute die Datei runterladen, die der Uploader nicht persönlich kennt. Wenn du aber jemandem persönlich 'ne gebrannte CD in die Hand drückst, dann seid ihr halt im Zweifelsfall "Freunde" ;-).
Bei Wotan wäre es halt illegal gewesen, weil er zum einen den Auftraggeber nicht kannte und zum zweiten weil nicht garantiert werden kann, dass er der einzige wäre, der sich die Folge dann runterlädt.
Im übrigen bin ich der Meinung, man sollte die letzten Beiträge doch in einen anderen oder einen extra-Thread verschieben; haben sie doch mit dem eigentlichen Thema dieses Threads nichts zu tun! ;-)