Ups...mich hat es schon gewundert, dass so ein Label einen Warner-Film bringt...
Dass Warner diesen Film für den deutschen Markt blockiert - denn anders kann man es nicht bezeichnen -, ist aber trotzdem eine Sauerei.
Und wegen der Zweitsynchro eine Rechtsabteilung einzuschalten - so mies, wie die ist - ist ja schon fast peinlich...die Degeto sollte mal lieber im eigenen Hof kehren und aufhören, alte Synchronisationen mit Rauschfiltern zu ZERSTÖREN, anstatt Firmen zu verklagen, die wenigstens um eine sachgerechte VÖ (mit alter Synchro) bemüht sind.....selber die wirklich schlimmen Sachen am Filmgut anrichten und dann noch mit dem Finger auf andere zeigen - das kann ich leiden.
Angesichts dieser bedenklich absurden Defizite auf allen Seiten, droht uns hier wohl ein echter BITCHFIGHT!!!
auch die zweitsynchron unterliegt urheberrecht! was haben wir gelernt? raubkopierer sind verbrecher ! die firma wird wohl nachweise bringen müssen ob sie besitzer der rechte sind, wenn ja kann man gratulieren, wenn nicht ... dann kann man auch gratulieren.
Zitat von filmfuzzyauch die zweitsynchron unterliegt urheberrecht!
Ist natürlich eine interessante ethische Frage.....unterliegt auch ein Haufen Dünnes dem Urheberrecht?! Es ist schon krass, für eine Version, die einen Film vor lauter Unzulänglichkeit nahezu sinnentfremdet, auch noch Rechte einklagen zu können.
Die Bezeichnung "Verbrecher" für Raubkopierer zu verwenden, ist juristisch gesehen übrigens ziemlich gewagt. Nicht jeder, der eine strafbare Handlung begeht, ist deswegen gleich ein Verbrecher. Denn dann wärst du auch schon ein Verbrecher, wenn du ab und an mal ne Packung Kaugummis klaust. Raubkopierer mit Sexualstraftätern und ähnlichem Gesindel über einen Kamm zu scheren, ist nicht nur sachlich falsch, sondern sogar juristisch nahezu unhaltbar.
richtig , bei einem häufchen dünnes wird vom ordnungsamt der urheber ermittelt und bestraft. na ja , ein bisschen schwanger geht ja auch nicht! der spruch "Raubkopierer sind Verbrechen" war ein zitat aus einem werbespot und ironisch gemeint. kann man klarer weise nur wissen ,wenn man eine original dvd kauft. übrigens, sexualstraftäter kommen bei einem guten anwalt mit bewährung davon, wenn es um geld geht, kennt man keine gnade! zum thema unzulänglichkeit und sinnentfremdung müsste jede synchron und buchverfilmung auch das urheberecht freigegeben werden. die firma könnte es doch besser machen, aber dazu hat man kein geld, es ist ja leichter von der arbeit anderer zu profitieren. ich findes auch gut das ein schlag gegen kino.to gelungen ist. wie zu hören war werden die downloader auch besuch kriegen. aus internen kreisen hört man, das auch den bootleg-leuten das handwerk gelegt wird. ich konnte selbst erleben wie schnell ein großhändler singt von wem das zeug ist wenn er massiv unter druck ist. im letzten monat wurden 40 strafanzeigen gestellt von den majors, übrigens warner war auch dabei. da wird es wohl in den nächsten monaten bei diesen diversen firmen zu besuchen kommen. also los schnell diverse dvds noch sichern bevor alles weg ist!
Zitat von filmfuzzywie zu hören war werden die downloader auch besuch kriegen.
RAZZIAAAAAAAAAAA!
Gleichermaßen gab es auch Berichte, die - mit Berufung auf konkrete Aussagen - besagten, dass man sich über solche Vergehen gar nicht erst kümmern will, sondern lieber den Leuten das Handwerk legt, die die Seite bestückt haben. Es ist noch nichtmal erwiesen, dass überhaupt IP-Adressen gespeichert wurden und bekanntlich kriegt man selbst, wenn man die IPs hat, in den seltensten Fällen wirklich wen dran. Obendrein ist es rechtlich nichtmal einwanfrei geklärt, ob es überhaupt strafbar ist, Filme im Stream zu schauen. Die Anklage will ich sehen. Da wird nur wieder Panik gemacht, wie bei spanischen Gurken, Sprossen, dann doch wieder Gurken, dann doch wieder Sprossen...und deswegen nervt mich dieses ganze Gepose mit kino.to usw. usf.
Die deutschen Anwälte und Bullen, die sich damit abplagen, gegen derartige Windmühlen zu kämpfen, will ich sehen, vor allem , weil dabei vergleichsweise fast nichts zu holen ist...das ist was anderes, als wenn du von vorn herein Links überwachst und Leute, wie beim Blitzen, abpasst, dass sie dir in die Falle gehen. Die werden allenfalls ein paar Stammdownloader verwarnen - das war's. Schon allein deswegen, weil die Filmindustrie keinen Image-Schaden wie die Musik-Industrie erleiden will, die selbst der letzten Hartz-IV-Hausfrau noch die Polizei auf den Hals hetzte - wie es in einem Bericht schön beschrieben wurde.
Mir soll's egal sein. Sollen sie doch Klinken putzen gehen und sich zum Löffel der Nation machen...
Man sollte sich lieber Gedanken darüber machen, warum es kein vergleichbares legales Angebot gibt. Mit vernünftigen (!) Preisen und einer legalen Platform, die simpel zu bedienen ist ließe sich eine ganze Menge erreichen. Raubkopien gab es immer und wird es immer geben - aber ich denke, man kann einen ganz ganz großen Teil der Nutzer solcher Angebote dann dorthin ziehen. Ist mit iTunes ja auch gelungen. Aber das hat man in den Chefetagen solcher Konzerne bis heute nicht kapiert, denke ich. Ich selber bin zwar noch immer Nutzer der "alten" Verwertungskette (Kino -> Videothek -> Home DVD -> TV), aber die Zeit bleibt nicht stehen und man sollte kapieren, dass sich der Wind gedreht hat. Ich würde gerne ein echtes VoD Angebot nutzen - zu vernünftigen Preisen. 5 EUR oder so für einen Film, den ich einmal (!!) ansehen darf (via Sky Select z.B.) ist für mich Quatsch. Dasselbe für 1 EUR und ich würde es vieeeel intensiver nutzen und dadurch im Schnitt deutlich mehr Umsatz erzeugen.
Zitat von smeagolMan sollte sich lieber Gedanken darüber machen, warum es kein vergleichbares legales Angebot gibt. Mit vernünftigen (!) Preisen und einer legalen Platform, die simpel zu bedienen ist ließe sich eine ganze Menge erreichen.
Zumal kino.to von der Aufmache her unfassbar hässlich war. Um sowas überhaupt freiwillig zu bedienen, muss man schon weit getrieben worden sein...
Zitat von Mücke Denn dann wärst du auch schon ein Verbrecher, wenn du ab und an mal ne Packung Kaugummis klaust.
Auch wenn es sicher nicht deine Absicht war, hast du dir ein saudummes Beispiel ausgesucht. Jedem wird klar sein, dass es unterschiedlich schwere Delikte gibt, aber Diebstahl nicht mehr als Verbrechen ansehen zu wollen, ist ziemlich problematisch.
Jein. Weil man Sexualstraftaten NIEMALS - NIE, NIE! - unter demselben Begriff wie (leichten) Diebstahl zusammen fassen darf. Du kannst einen Pädophilen nicht mit einem armen Schlucker, der keine Kohle hat, über einen Kamm scheren, indem du einfach beide nur "Verbrecher" nennst. Eine Abstufung ist hier verpflichtend und mit Recht stimmt es rein sachlich auch nicht, Diebstahl bzw. sogar Raubkopieren (was mehr Schaden anrichtet, als Kaugummis zu stehlen) in dem Sinne als Verbrechen zu deklarieren. Es ist juristisch, meines Wissens, falsch, Raubkopierer als Verbrecher zu bezeichnen, weshalb die Kampagne irgendwann auch unterging.
Dass man beide Delikte nicht in einem Atemzug nennen sollte, ist vielleicht richtig, aber du kannst nicht einfach sprachliche Definitionen über den Haufen werfen und denjenigen, die sich ihrer bedienen, mangelndes moralisches Feingefühl vorwerfen. (Raubkopierer sind übgrigens schon deshalb keine "Verbrecher", weil es kein Vergehen dieses Namens gibt!) Du hast jedoch - völlig ohne Not - einer Straftat das Wort geredet. Weiterhin unterstellst du offenbar, dass nur arme Schlucker Kaugummis stehlen. Informier dich mal über Kriminalstatistiken unter Jugendlichen und wie junge Menschen auf die schiefe Bahn geraten. Denen auch noch zu suggierieren, Diebstahl sei ein Kavaliersdelikt, kann nicht dein Ernst sein. Darüber hinaus tust du gerade so, als wäre Pädophilie die schlimmste vorstellbare Straftat. Auch diese Aussage ist höchst fragwürdig. Obwohl ich, wie gesagt, glaube zu wissen, was du sagen wolltest, ist deine Aussage zumindest dem Wortlaut nach voll in die Hose gegangen.
Zitat von smeagolMan sollte sich lieber Gedanken darüber machen, warum es kein vergleichbares legales Angebot gibt. Mit vernünftigen (!) Preisen und einer legalen Platform, die simpel zu bedienen ist ließe sich eine ganze Menge erreichen.
Warner bietet zumindest für die USA einen "DVD on-demand"-Service an, für Filme die nicht auf DVD veröffentlicht werden. Der Film kommt in diesem Fall als DVD-R von Warner. Allerdings mit 20$/DVD nicht unbedingt ein vernünftiger Preis.
Bei Amazon.de wird etwas ähnliches erwähnt: Disc on Demand
Der Film wird am 16. August, erstmals seitdem die Wiederentdeckung der Erstsynchro bekannt gegeben wurde, wieder im Free-TV ausgestrahlt. Bin gespannt, ob die ARD dann wirklich die richtige Synchro sendet und nicht den Zweitsynchro-Murks aus dem eigenen Hause. Wenn magic-picture denen die Erstsynchro wirklich einfach so überlassen hat, wäre es schon fast eine Frechheit, wenn man die dem Publikum dann doch vorenthielte.
Die DVD ist jetzt übrigens auch raus. Vermute eher, dass die Zweitsynchro drauf ist. Jemand defintive Infos?
Wahrscheinlich sind sie an Synchro 1 nicht mehr rangekommen, als sich das rechtliche Problem mit dem Film rausstellte...mag aber auch sein, dass außer meinem Kontakt da niemand groß Interesse hatte.
However...die ARD ist jedenfalls in der Pflicht, die Erstsynchro zu senden. Bin gespannt auf den 16. August.