Ich glaube, die FSK prüft durchaus auch unsynchronisierte Filme und macht danach Schnittauflagen. Anders kann ich mir z.B. die seltsam gekürzte Fassung von "Django nicht erklären. Falls es Dir schon mal aufgefallen ist: In der immer noch vom TV ausgestrahlten Kinofassung wird der Ton in der Szene, in der Django die Hände zerschlagen werden, drastisch asynchron. Der Grund: Die deutsche Fassung wurde (hörbar nach der Synchronisation) um die blutigsten Stellen geschnitten und setzte erst mit dem langen Schwenk über die Männer des Generals wieder ein. So wurde der Film freigegeben. Dann aber scheint die FSK ausgetrickst worden zu sein - der Ton wurde (möglicherweise bei einer Wiederaufführung) auf ein Negativ gezogen, in dem die kritischen Sequenzen enthalten waren und dafür der lange Schwenk (und einige andere kurze Einstellungen) fehlten. Die Länge des Filmes hat sich dadurch nicht geändert und so war die Änderung nur bei genauestem Ansehen feststellbar. Wahrscheinlich wurde "La resa dei conti" ungekürzt geprüft und freigegeben, aber erst danach gekürzt (vom Synchronstudio, da decken sich unsere Vermutungen) und synchronisiert. Die Schnitte haben das entfernt, was der Synchronregisseur und/oder der Verleiher als zu lang oder zu anstößig (die Prostituierte, der "deutsche" Schurke) empfanden. Die Grenzen zwischen kommerziell (schließlich gilt der Film in seiner ungekürzten Fassung als einer der allerbesten seines Genres) und Zensur sind hier sehr, sehr fließend.
Zitat von Stefan der DEFA-FanIch glaube, die FSK prüft durchaus auch unsynchronisierte Filme und macht danach Schnittauflagen.
Stimmt, wenn Schnittauflagen zu erwarten waren, legten die Verleiher Filme durchaus schon vor der Synchronisation vor. Manchmal konnten so auch durch die Synchro Dialoge abgemildert werden, die ansonsten geschnitten hätten werden müssen.
Allerdings scheint hier die Längenangabe im Verleihkatalog auch ein Fehler zu sein, denn laut FSK-Freigabe vom 18.07.1967 (Prüf-Nr. 37389) hatte diue deutsche Fassung eine Länge von 84 Minuten.
In Antwort auf:Stimmt, wenn Schnittauflagen zu erwarten waren, legten die Verleiher Filme durchaus schon vor der Synchronisation vor.
Vielleicht verstehe ich euch falsch, aber Schnittauflagen werden von der FSK nur dann gemacht, wenn eine bestimmte Altersfreigabe (in diesem Fall ab 16) erwirkt werden soll. Sonst ist der Film halt ab 18. Wenn der Verleiher nicht schneiden will, kann die FSK nichts machen. Man ist als Verleiher auch nicht gezwungen, den Film bei der FSK (FREIWILLIGE Selbstkontrolle) vorzulegen - bei Nichtvorlage ist er eben automatisch ab 18.
Die FSK kann NIEMALS - damals wie heute - Schnitte erzwingen, egal aus welchem Grund. Das könnte nur ein Gericht per Urteil - und nur, wenn ein Film gegen geltendes Recht verstößt. Mir ist bei Spielfilmen allerdings kein Fall bekannt, wo das gemacht wurde. Kennt jemand einen solchen Fall?
Ich will nicht die FSK in Schutz nehmen, aber man kann davon ausgehen, daß 99% aller Schnitte aus kommerziellen Überlegungen vorgenommen werden. Daß die Ideologie des Verleihers oder sowas wie 'vorauseilende Pflichterfüllung' da häufig mit im Spiel sind, will ich gerne einräumen.
Eine Zensur-'Behörde' wie in vielen anderen Ländern gibt es bei uns nicht, der Unterschied scheint mir doch wesentlich zu sein.
Gruß, kogenta
Gegenbeispiel Italien: Dort gibt's eine staatliche Zensur, die jeden Film abklopft, ob er überhaupt gezeigt werden darf. Ferner kann jeder Staatsanwalt einen Film aus dem Verkehr ziehen lassen, den er für bedenklich hält. Das ist ZENSUR, das gibt's bei uns zum Glück nicht. Andererseits hält man's dort mit dem Jugendschutz nicht so wie hier: dort sind die meisten Filme FILM PER TUTTI (Film für Alle, also ohne Altersbeschränkung). Auch viele Filme, die hier bei uns ab 16 oder gar ab 18 sind (z.B. alle Sergio Leone Filme). Dann gibt's dort noch ab 14, das sind aber fast nur Filme, die hier mit Sicherheit ab 18 wären. Ab 18 gibt's zwar theoretisch auch, kommt aber im 'normalen' Spielfilmbereich praktisch nicht vor. Diese Liberalität gibt's bei uns leider nicht.
Zitat von kogenta Vielleicht verstehe ich euch falsch, aber Schnittauflagen werden von der FSK nur dann gemacht, wenn eine bestimmte Altersfreigabe (in diesem Fall ab 16) erwirkt werden soll. Sonst ist der Film halt ab 18. Wenn der Verleiher nicht schneiden will, kann die FSK nichts machen. Man ist als Verleiher auch nicht gezwungen, den Film bei der FSK (FREIWILLIGE Selbstkontrolle) vorzulegen - bei Nichtvorlage ist er eben automatisch ab 18.
Prinzipiell richtig. Aber auch bei einer FSK 18 können Schnittvorgaben gemacht werden bzw. es kann die Freigabe auch ganz verweigert werden. Sowas kam bis in die frühen 70er Jahre sogar noch relativ häufig vor. Schnitte erzwingen - im genauen Wortsinn - kann die FSK nicht (ist auch gar nicht ihr Interesse), denn ein Film kann (mit gewissen Einschränkungen) auch ungeprüft in Kinos gezeigt werden, nur hat da der Verleiher eben keinerlei rechtliche Absicherung. Denn...
Zitat von kogenta Gegenbeispiel Italien: (...) Ferner kann jeder Staatsanwalt einen Film aus dem Verkehr ziehen lassen, den er für bedenklich hält. Das ist ZENSUR, das gibt's bei uns zum Glück nicht.
... das ist auch bei uns so! (Um sowas Vorzubeugen gibt's noch die Möglichkeit den Film einer Juristenkommission - der sogenannten SPIO-Kommisson - vorzuglegen, die einem Film auch bei verweigerter FSK-Freigabe eine "juristische Unbedenklichkeit" zu attestieren.
In Antwort auf:... das ist auch bei uns so! (Um sowas Vorzubeugen gibt's noch die Möglichkeit den Film einer Juristenkommission - der sogenannten SPIO-Kommisson - vorzuglegen, die einem Film auch bei verweigerter FSK-Freigabe eine "juristische Unbedenklichkeit" zu attestieren.
Der Beschlagnahmung eines Films sind bei uns sehr enge Grenzen gesetzt, die etwa der Verhaftung einer Person gleichkommen. Die Freigabe der FSK ist prinzipiell rechtsverbindlich. Bei einer FSK-Freigabe ist die persönliche Meinung eines Staatsanwaltes unerheblich, der kann zwar eine Anzeige erstatten (das kann auch jeder Bürger machen), wenn aber ein Richter nicht innerhalb von 24 Std. zustimmt, kann der Film weiter gezeigt werden.
Es gab in der Vergangenheit einige wenige Fälle, wo Filme tatsächlich durch Gerichtsbeschluß aus dem Verkehr gezogen wurden. Es kam zu einem Verfahren vor Gericht, und soweit mir bekannt, wurden die Filme (ich spreche hier nur von Spielfilmen der Kinos) in allen Fällen ungekürzt wieder freigegeben (Spontan fallen mir hier ein: Pasolinis DIE 120 TAGE VON SODOM und Peckinpahs BRING MIR DEN KOPF VON ALFREDO GARCIA).
In Italien dagegen ist die Meinung eines lokalen Staatsanwaltes ausreichend, um einen Film aus dem Verkehr zu ziehen. Deshalb werden manche Filme in bestimmten Städten, wo die Praxis der dortigen Staatsanwälte bekannt ist, gar nicht erst gestartet.
Mir ging's bei meinem vom Thema dieses Threats abschweifen Beitrag darum, aufzuzeigen, daß es in Deutschland im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern KEINE Zensur gibt, was manch einer nicht wahrhaben will und die FSK fälschlich als Zensurbehörde sieht. Traurigerweise wird hier trotzdem mehr geschnitten als in irgendeinem anderen Land. Das hat aber fast immer kommerzielle Gründe und geht auf das Konto ignoranter Verleihfirmen, denen ähnlich den Privatsendern mit ihren Werbeunterbrechungen jeder Respekt vor einem Film fehlt.
Hallo, ich pflichte kogenta bei. Es ist erstaunlich, warum sich immer wieder das Gerücht über eine Zensur hält, vielleicht weil dieses Totschlagargument so bequem ist. Vielfach sind es übrigens die Produktionsgesellschaften selber gewesen, die ihre Filme in Deutschland in veränderter Form herausbrachten, sofern Sie eigene Verleihfirmen besaßen. Eine Vorzensur ist gesetzlich, ich meine sogar mit Verfassungsrang, verboten.
Über den Sinn und Unsinn solcher Eingriffe kann man weitschweifig und individuel philosophieren. In der Regel ist es aber so, daß die FSK großzügig bei ihrer Freigabepraxis ist, was vom Jugendschutz und entsprechenden Organisationen seit Inkrafttreten der neuen Richtlinien bemängelt wird. In der Regel erfaßt die Kunstfreiheit des BVerfG so gut wie jedes Werk, was den Hauch künstlerischer Anstrengung verraten läßt.
Die 120 Tage wurden ungekürzt lediglich für eine Kinoaufführung freigegen, während ansonsten eine lediglich geschnitte Fassung freiverkuflich ist. Zum Film "Das Schweigen" gab es dereinst eine Anfrage beim Bundestag, die aber letztlich kein Verbot nach sich zog.
Es lag keinesfalls in meinem Interesse hier eine ideologische Diskussion loszutreten. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es bis in die frühen 70er an der Tagesordung war, dass auch Filme, die ab 18 freigegeben wurden, Schnittauflagen der FSK zu erfüllen hatten. Wenn eine (ignorante ) Verleihfirma den Film ungeschnitten in die Kinos bringen wollte, blieb ihr der Weg des Widerspruchs gegen den Entscheid der FSK (was mit ausführlichen Begründungen des Widerspruchs durchaus zum Erfolg führen konnte, sich in manchen Fällen aber auch über Jahre hinziehen konnte), oder eben ein Gutachten der SPIO-JK, um sich juristisch abzusichern und den Film ohne FSK-Freigabe in die Kinos zu bringen.
Folgendes ist dewegen eben nicht korrekt:
Zitat von kogentaVielleicht verstehe ich euch falsch, aber Schnittauflagen werden von der FSK nur dann gemacht, wenn eine bestimmte Altersfreigabe (in diesem Fall ab 16) erwirkt werden soll. Sonst ist der Film halt ab 18. Wenn der Verleiher nicht schneiden will, kann die FSK nichts machen. Man ist als Verleiher auch nicht gezwungen, den Film bei der FSK (FREIWILLIGE Selbstkontrolle) vorzulegen - bei Nichtvorlage ist er eben automatisch ab 18.
Dass ein Film "bei Nichtvorlage automatisch ab 18 ist" ist einfach Unsinn. Für den Konsumenten mag das vielleicht so aussehen. Aber "ungeprüft" ist rechtlich gesehen ein völlig anderer Status als "ab 18".
Das Wort Zensur hab ich zwar gar nicht ins Thema eingefürt, aber ich wundere mich, warum es dabei immer wieder zu "Kontroversen" kommt. Der Sachverhalt ist doch nicht so kompliziert: Dass eine Zensur stattfindet bestreitet ja keiner, nur ist es eben in den allermeisten Fällen eine Selbstzensur. Aus welchen Gründen diese nun im Einzelnen stattfindet, kann man als Außenstehender nicht in allen Fällen klar beurteilen. Heutzutage sicher in ca. 90% aller Fälle aus rein wirtschaftlichen Gründen. Aber auch der Kultursender ARTE zeigt immer wieder Filme, die man für das deutsche Publikum offenbar etwas zu "entschäfen" müssen glaubt (ist das korrektes Deutsch? ), während gleichzeitig auf dem französichen ARTE-Kanal natürlich die ungeschnittene Fassung läuft. Aber das führt jetzt wirklich etwas weit weg um eigentlichen Thema...
In Antwort auf:Dass ein Film "bei Nichtvorlage automatisch ab 18 ist" ist einfach Unsinn. Für den Konsumenten mag das vielleicht so aussehen. Aber "ungeprüft" ist rechtlich gesehen ein völlig anderer Status als "ab 18".
Streng rechtlich gesehen hast Du hier gewiß recht. Praxis war aber in den 70er/80er Jahren in fast allen Kinos*, ungeprüfte Filme als 'ab 18' zu deklarierern. Davon gab's damals sehr viele Filme bei den kleinen Verleihfirmen, die sich eine FSK-Prüfung - die sehr teuer ist! - nicht leisten konnten. Bekanntestes Beispiel dürfte der Film 'Harold and Maude' sein, der jahrzehntelang ungeprüft 'ab 18' lief und meines Wissens erst für die Videoauswertung ca. 1990 geprüft wurde und dann ab 12 war.
In dem Zusammenhang: Bei DVDs einiger Labels (New Entertainment u.a.) fällt mir immer wieder auf, daß DVDs mit relativ harmlosen Filmen (z.B. 'Der letzte Ritt nach Santa Cruz') in der ganz normalen Kinofassung als 'ab 18' deklariert werden, obwohl der Film niemals ab 18 war. Etwaige Extras können dafür auch nicht verantwortlich sein. Ist das verkaufsfördernd? Gibt's Leute, für die es ein Kaufanreiz ist, wenn ein Film ab 18 ist?? Diesen Unsinn gibt's in Italien zum Glück nicht - siehe oben.
Gruß, kogenta
*) Es gab natürlich auch ängstliche Kinobesitzer, die niemals einen ungeprüften Film gespielt hätten. Das sind die Leute, die sich immer in alle Richtungen dreifach absichern und nie einen eigenen Schritt wagen. Sehr unsysmpathisch!
Welche Synchron-Fassung ist denn auf der DVD von Koch-Media zu hören? Der Film soll uncut vorliegen, die geschnittenen Szenen sind in Originalsprache und nicht nachsynchronisiert.
Die Original-Synchro mit Christian Marshall für Lee Van Cleef und Klaus Kindler für Tomas Milian ist enthalten. Ehemals geschnittene Szenen sind deutsch untertitelt.
Hinzufügen kann man hier noch, dass ursprünglich die Zweitsynchro drauf kommen sollte, dann aber nicht genommen wurde, weil sie so schlecht war... Soviel ich weiß, wurde sie im Grunde sogar wegen der DVD produziert - auch wenn ich nicht weiß, ob KOCH als VÖ-Label da schon feststand. Frage mich, warum die Auftraggeber nicht gleich aufgepasst haben, dass es gut wird, anstatt das Studio einfach machen zu lassen... Aber zumindest bei KOCH muss man ja schon froh sein, wenn die ÜBERHAUPT merken, dass sich ein Audio-File, aus welchen Gründen auch immer, scheiße anhört und dass die Zweitsynchro ergo nicht genommen wurde...die DVD stammt allerdings auch aus deren besten Zeiten.
Zitat von MückeHinzufügen kann man hier noch, dass ursprünglich die Zweitsynchro drauf kommen sollte, dann aber nicht genommen wurde, weil sie so schlecht war...
Vielen Dank für die Information. Ich bin erleichert, dass es sich um die erste Fassung handelt. Die DVD ist schon so gut wie bestellt.
Ich hätte es trotz allem besser gefunden, wenn man die Zweitsynchro noch extra mit draufgepackt hätte, oder eine Version mit draufgepackt hätte, in der die Erstsynchro durch die Zweitsynchro ergänzt wird, so wie es KOCH auch bei "Düsenjäger" gemacht hat. Die Erstsynchro ist einfach extrem kurz und der ständige Sprachenwechsel nervt beinahe(!) mehr, als die Zweitsynchro als Gesamte. Selbst der MDR strahlt ja mittlerweile, zum Teil sogar direkt nacheinander, die gekürzte Erstsynchro und noch eine integrale Fassung, wie auf der DVD, aus, was ein extrem ungewöhnlicher Schritt und noch dazu in die richtige Richtung ist. Das beste wäre gewesen...Doppel-DVD (ähnlich "Hügel der blutigen Stiefel", der aber auch nicht von KOCH kam...): 1. DVD - italienischer Ton - Zweitsynchro - Erstsynchro aufgefüllt mit Zweitsynchro und/oder aufgefüllt mit italienischem Ton
2. DVD - gekürzte Erstsynchro-Version - Bonus
...nach Möglichkeit noch irgendwo die englische Fassung mit drauf. ...aber nein...
Ich vermute, dass KOCH die Rechte an der Zweitsynchro nicht bekommen hat - immerhin hat dieses Label die Veröffentlichung mehrerer Synchros salonfähig gemacht und es hat mich sehr überrascht, dass nur die Erstsynchro drauf war (die ich im Übrigen um keinen Deut besser finde als die TV-Synchro).
Zitat von MückeSoviel ich weiß, wurde sie im Grunde sogar wegen der DVD produziert - auch wenn ich nicht weiß, ob KOCH als VÖ-Label da schon feststand.
Halte ich für unwahrscheinlich, da dies nicht den geringsten Grund für den offensichtlichen Zeitdruck erkennen lässt, unter dem die Synchro stand. Viel wahrscheinlich ist für mich, dass der Ausstrahlungstermin Weihnachten feststand (sie wurde am 24.12.2001 erstmals gezeigt) und man erst wenige Tage vorher fertig wurde - dann aber feststellte, dass man einige Szenen vergessen hatte (oder die Aufnahmen unbrauchbar waren) und deshalb für diese Szenen die ersten verfügbaren Sprecher ins Studio holte - Werbesprecher, die nicht den geringsten schauspielerischen Ansprüchen genügten.
Habe die TV-Synchro - Gott sei Dank? - nie gesehen, aber was ich hier lese, hört sich ja furchtbar an!
Koch-Media hat das schon richtig gemacht, die alte Synchro zu verwenden. An die ist man seit Jahr und Tag gewöhnt, und plötzlich eine Neu-Synchro - das wirkt immer sehr schlecht, selbst wenn die Neu-Synchro brauchbar ist (siehe 'Es war einmal in Amerika').
Mich stört der Wechsel zwischen dtsch. und OmU auch nicht, so sieht man wenigstens, was damals geschnitten wurde. Das ist für mich die beste Variante, ehemals gekürzte Filme zu veröffentlichen. Flickwerk aus 2 dtsch. Synchros bzw. Nachsynchro der zusätzlichen Szenen (siehe 'Zwei glorreiche Halunken') ist ja meistens auch ein Graus.