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Dieses Thema hat 114 Antworten
und wurde 10.790 mal aufgerufen
 Off-Topic
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Norbert


Beiträge: 1.606

07.07.2011 11:54
#76 RE: zdf.kultur verschandelt Klassiker-Wiederholungen mit hässlichem Rahmen Zitat · antworten

Zitat von Dubber der Weiße
Das gilt es zu respektieren.

Wieso?

Norbert


Beiträge: 1.606

07.07.2011 11:54
#77 RE: zdf.kultur verschandelt Klassiker-Wiederholungen mit hässlichem Rahmen Zitat · antworten

Zitat von Mücke
CDU-Drohne...^^

Als ob das etwas mit der Parteizugehörigkeit zu tun hätte...

Mücke ( gelöscht )
Beiträge:

08.07.2011 23:21
#78 RE: zdf.kultur verschandelt Klassiker-Wiederholungen mit hässlichem Rahmen Zitat · antworten

Selbige erklärt zumindest gewisse Techniken im Umgang mit der entsprechenden Zuschrift.

N8falke



Beiträge: 4.662

09.07.2011 00:11
#79 RE: zdf.kultur verschandelt Klassiker-Wiederholungen mit hässlichem Rahmen Zitat · antworten
c.n.-tonfilm



Beiträge: 1.495

10.07.2011 10:10
#80 RE: zdf.kultur verschandelt Klassiker-Wiederholungen mit hässlichem Rahmen Zitat · antworten

Hier gibt es ein neues leider, sehr unkritisches Portrait des zdf.kultur Programmchefs Daniel Fiedler:
http://www.digitalfernsehen.de/Portrait-...se.58957.0.html

Es ist die Geschichte vom Theaterwissenschaftler, der als Seiteneinsteiger zum Fernsehen kam und schließlich den Theaterkanal abschaffte. Wie heißt es da so schön: "Am liebsten sitze ich im Moment da und schweige"...

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c.n.-tonfilm



Beiträge: 1.495

26.07.2011 21:38
#81 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

Anträge und Begründung zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß der zweiten Stufe des förmlichen Beschwerdeverfahrens gemäß § 21 ZDF-Satzung http://www.unternehmen.zdf.de/index.php?id=588#c895 sind abgeschickt:


Sehr geehrter Herr Polenz,

mit großer Enttäuschung habe zur Kenntnis genommen, dass das mir durch Herrn Schächter übersendete Antwortschreiben vom 24.06.2011 die wichtigsten Argumente meiner Programmbeschwerde vom 15.05.2011 nicht thematisiert und auf den wesentlichen Kern der Beschwerde gar nicht eingeht. Insoweit stelle ich gemäß der zweiten Stufe des förmlichen Beschwerdeverfahrens gemäß § 21 ZDF-Satzung hiermit folgende Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat:


I) Anträge


A) Feststellung durch den Fernsehrat, dass der Zwangsrahmen bei Nostalgie-Sendungen in der Themenschiene zdf.kult auf zdf.kultur eine subjektiv-kommentierende und damit bevormundende und diskriminierende Wirkung aufweist, die nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag vereinbar ist.

B) Veranlassung durch den Fernsehrat, dass die Sendungen nach den Grundsätzen der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art 5 GG) künftig bei der Ausstrahlung nicht mehr mit dem Zwangsrahmen oder einer vergleichbaren Kommentierung versehen werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass insbesondere eine denkbare Kunstfreiheit von Programmchef Daniel Fiedler und der Redaktion, Sendungen nach persönlichem Geschmack wertend kommentieren zu wollen, seine Schranke in dem Bedürfnis der Urheber dieser Sendungen und der Zuschauer findet, dass die Sendungen neutral präsentiert werden und unkommentiert zu sehen sind. Hilfsweise soll im Sinne eines geringsten denkbaren Kompromisses eine Verpflichtung von zdf-kultur erfolgen, von jeder kommentiert ausgestrahlten Sendung zumindest jeweils einen Wiederholungstermin in neutraler Ausstrahlung anzubieten.


II) Hintergründe

Bevor die o.g. Anträge nochmals in einzelnen Punkten begründet werden, zu denen übersichtlich Stellung bezogen werden kann, vorab folgende Hintergrundinformationen, die für die weitergehende Gesamtbeurteilung von Bedeutung sind:

Vor Erstellung der Programmbeschwerde versuchte ich nach Ablauf der ersten Sendewoche von zdf.kultur am 13.05.2011 Programmchef Daniel Fiedler telefonisch zu erreichen. Dies war nicht möglich; statt dessen verband man mich mit Herrn XX, mit dem ich ca. 30 Minuten telefonierte. Herr XX teilte mir mit, dass er aus Sorge vor persönlichen Nachteilen nicht namentlich in Erscheinung treten möchte, daher wird sein Name in den öffentlich zugänglichen Versionen dieses Schreibens geschwärzt. Herr XX war bereits beim Theaterkanal für die Auswahl der Nostalgieprogramme zuständig und arbeitet in dieser Funktion jetzt bei zdf.kultur. Er ist insbesondere bei vielen Zuschauern des Theaterkanals für seine raschen und freundlichen Antworten bei Anfragen zum Programm und die engagierte Betreuung der Nostalgieprogramme gut bekannt. Herr XX teilte mir mit, dass seit Montag den 09.05.2011 täglich rund 600 Zuschauer per Mail oder Telefon gegen den Rahmen protestierten und er wenig Verständnis dafür aufbringen könne, dass diese erbosten Zuschauer nun alle zu ihm durchgestellt würden, der er im Vorfeld des Sendestarts von zdf.kultur alles Menschenmögliche versucht hatte, die subjektive Kommentierung der Sendungen zu verhindern.

Herr XX erklärte mir, dass nach Ansicht von Programmchef Daniel Fiedler und der Redaktion die Nostalgieprogramme heute nicht mehr zeitgemäß wären und nicht zum angestrebten jugendlichen Image des neuen Senders passen würden. Daher wolle man diese Sendungen explizit im Sinne von „Vorsicht alt!“ kennzeichnen, um die Eigenproduktionen insoweit von diesen Programmen abzugrenzen. Auch solle dadurch unzweifelhaft kenntlich gemacht werden, dass es sich nicht um aktuelle Produktionen von zdf.kultur handelt. Ursprünglich wollte man das Bild mit einem goldenen Barockrahmen versehen, um die Altertümlichkeit der Sendungen zu unterstreichen. Herr XX handelte die Redaktion schließlich auf den TV-Monitor in der jetzigen Form herunter.

Meinen vorgetragenen Argumenten und dem Vorwurf, eine solche Sichtweise und Behandlung lasse Abgrenzung zur Ausgrenzung werden und sei doch in höchstem Maße diskriminierend, stimmte Herr XX zu. Er habe mit eben den von mir vorgebrachten Argumenten ein Jahr lang eindringlich versucht, seine Vorgesetzten davon abzuhalten, die Kommentierung durchzuführen und hierbei auch immer wieder auf den zu erwartenden Protest der Zuschauer hingewiesen. Jedoch sei seine Stellung in der Hierarchie des Senders nicht hoch genug, als dass er sich damit hätte durchsetzen können. Herr XX war der Ansicht, ein Umdenken könne wohl nur dann einsetzen, wenn genügend Zuschauer sich dauerhaft beschweren würden. Da Herr Fiedler für mich auch in Folge nicht zu sprechen war, verfasste ich die Programmbeschwerde. Bezeichnend ist, dass Herr Fiedler als direkt Verantwortlicher für den Zwangsrahmen bis heute nicht darauf geantwortet hat. Auch Herr Dr. Langenstein ging in einer kurzen E-Mail-Antwort auf die zentralen Kernfragen der Beschwerde nicht ein. Am 10.06.2011 brachte ich daher alle wesentlichen Argumente in einem etwa einstündigen Telefonat nochmals bei Herrn Mütter, dem Referenten von Herrn Dr. Langenstein persönlich vor.

Durch die Aussagen von Herrn XX, die auch einer Vielzahl anderer Zuschauer bekannt sind, die sich bei zdf.kultur beschwert haben, ist glaubhaft belegt, dass Herr Fiedler die Öffentlichkeit täuscht indem er in Interviews äußert: „(...) auch die Kritik an unserem Retrorahmen gehört zu den Überraschungen.“ (Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/index.php?id=57496 ). Die Mitteilung von Herrn Schächter, die Redaktion positioniere sich durch den Retro-Rahmen „bewusst zu den Programmen und wirbt für ein Verständnis der Programme aus früherer Entstehungszeit heraus.“ erscheint vor diesem Hintergrund als Verdrehung der wahren Absichten ins genaue Gegenteil. Die Programme können gut für sich selbst stehen, Werbung um Verständnis benötigen sie nicht – außer bei den Verantwortlichen von zdf.kultur. Dennoch verweigert man ihnen für sich selbst zu sprechen. Die Entscheidung wurde von der Redaktion auch nicht „wohl überlegt getroffen“, da die gewichtigen Argumente gegen den Rahmen bereits lange vor Sendestart durch Herrn XX thematisiert waren und dennoch von den Verantwortlichen ignoriert wurden.


III) Gründe

Gegen den Rahmen sprechen folgende Argumente:

1) Der Rahmen stellt keine bloße Geschmacksfrage dar, sondern eine subjektiv motivierte Zwangsmaßnahme mit bevormundender Wirkung, die dem Zuschauer die Möglichkeit nimmt, selbst zu entscheiden, wie er diese Programme sehen und werten möchte. Der Rahmen betont lediglich einseitig das Element des „Gestrigen“ und verhindert dadurch, die Programminhalte unbeeinflusst wahrzunehmen und eine eigene objektive Beurteilung vornehmen zu können. Somit hindert er insbesondere die junge Generation an der Heranbildung eigenständiger, unbefangener Medienkompetenz und zementiert statt dessen lediglich eine beliebig vorgegebene undifferenzierte Sichtweise, die einem Vorurteil gleichkommt.

2) Programmchef Daniel Fiedler räumt selbst ein, dass Ziel des Rahmens eine Kommentierung der Sendungen ist, die eine neutrale Wahrnehmung gezielt verhindern soll: „Mit ZDF Kultur haben wir eine klare Haltung, mit der wir die Perlen der ZDF-Unterhaltungsgeschichte ausstrahlen. Das geht nicht unkommentiert auf diesem Sender. (Warum nicht?; Anm. d. Verf.) Der Rahmen visualisiert die Betrachtungswirklichkeit der 80er Jahre, natürlich nicht historisch, sondern augenzwinkernd und spielerisch. Das gefällt manchen Zuschauern nicht, anderen dagegen sehr. ZDF Kultur ist kein Konsensfernsehen, sondern eine popkulturelle Marke. Wer "Disco" und "Hitparade" ohne Rahmen sehen möchte, der hat die Kultnächte im ZDF-Hauptprogramm. Auf ZDF Kultur gibt's diese Sendungen nur mit Rahmen.“ (Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/index.php?id=57496 )

3) Dem Rahmen hat damit eine eindeutig wertende Funktion. Über ihn wird eine Vielzahl unterschiedlichster Programmtypen ohne Rücksicht auf Inhalte willkürlich in einen Topf geworfen und mit einem plakativen Stempel „Alt“ versehen. Mit dieser Stigmatisierung sprechen Programmchef Daniel Fiedler und die Redaktion dem Zuschauer jede eigene Mündigkeit ab, Ernstes und Heiteres, Sinn und Unsinn, Zeitloses und Überholtes, Humor und unfreiwillig Komisches in diesen Programmen für sich selbst zu entdecken und entsprechend einzuordnen. Gleichzeitig wird der Allgemeinheit die Sichtweise von Herrn Fiedler und der Redaktion dauerhaft aufgezwungen. Im Sinne des kategorischen Imperativs von Immanuel Kant ist diese wertende Kommentierung diskriminierend, weil sie sich ausschließlich gegen Nostalgieprogramme richtet und diesen damit als einzigen gegenüber allen anderen Programmen die neutrale, gleichwertige Präsentation auf dem Sender verweigert. Das hat die Wirkung einer Abgrenzung i.S.v. Ausgrenzung. Daher ist es unerheblich, dass laut Herrn Schächter hinter dem Rahmen „nicht die Absicht einer Diskriminierung stehen“ soll. Entscheidend ist, dass faktisch eine diskriminierende Wirkung einerseits durch die fehlende Gleichbehandlung andererseits aber auch die einseitig-plakative Wertung objektiv gegeben ist.

4) Hier wie in allen bisher von ZDF-Seite abgegebenen Statements wird ausschließlich davon gesprochen, was Wunsch und Absicht der Macher von zdf.kultur ist. Eine große Mehrheit der Zuschauer lehnt diese Intentionen jedoch nachweislich ab. Die Zuschauer kommen in der Gedankenwelt von zdf.kultur bisher gar nicht vor. Herr Fiedler und die Redaktion nehmen vielmehr für sich das Recht in Anspruch, Ihre persönliche Sichtweise der Allgemeinheit dauerhaft aufzuzwingen. zdf.kultur wird mit den Gebühren der Zuschauer finanziert; daher ist das Bedürfnis der Macher des Senders, sich mit Schaffung einer „popkulturellen Marke“ widerspruchslos selbst zu verwirklichen, deren wesentlicher Bestandteil Intoleranz gegenüber bestimmten Programminhalten und Bevormundung von weiten Teilen des Publikums ist, nicht mehr vom öffentlich-rechtlichen Programmauftrag gedeckt. Die kommentierten Sendungen wurden seinerzeit ebenfalls mit den Gebühren der Zuschauer finanziert.

5) Der Rahmen wirkt gerade nicht spielerisch, sondern als autokratische Zwangsmaßnahme, die in ihrer Dimension unverhältnismäßig und Ihrer Wirkung einer irreparablen Beschädigung gleichkommt. Es wurden von Zuschauern verschiedenste Vorschläge für Kompromisse gemacht wie z.B. den Rahmen optional durch eine Videotextseite erzeugen zu lassen (das wäre tatsächlich spielerisch), einen Wiederholungstermin der Sendungen ohne Rahmen anzusetzen oder den Rahmen durch einen kleinen Schriftzug unter dem Logo „zdf.Kult“ zu ersetzen (analog zu allen anderen Themenschienen auf dem Kanal). Auf all diese Vorschläge wurde bisher von zdf.kultur nicht eingegangen, da ein Zwangscharakter erwünscht ist.

6) Die Behauptung, der Rahmen sei authentisch und würde dem damaligen Seheindruck entsprechen, ist schon aus der Absicht heraus falsch, einen wertenden Kommentar abgeben zu wollen. Die Behauptung ist weiterhin auch technisch falsch, da der Rahmen gerade bei Röhrenfernsehern unterschiedlichster Marken und Typen aus den verschiedensten Baujahren trotzdem zu sehen ist und Nutzern von Röhrengeräten einen sichtbaren „Doppelrahmen“ aufnötigt, indem er lediglich einen Großteil der Ränder und teilweise auch Schriften schlicht abschneidet. Dieser Umstand wird bislang in allen Erklärungen ignoriert, da er nicht widerlegbar ist:
http://www.youtube.com/watch?feature=pla...d&v=IJYxKhqm2P8
http://www.youtube.com/watch?feature=pla...d&v=WQkhD-1iiY4

7) Es gibt derzeit keine nicht-kommerziellen Alternativen, die Sendungen anderweitig unkommentiert im Fernsehen zu sehen, um sie neutral wahrzunehmen und sich unbeeinflusst eine eigenständige Meinung bilden zu können. Sendungen wie „Dalli Dalli“, „Meine Frau Susanne“ oder „Ulrich und Ulrike“ sind und waren seit vielen Jahren auf keinem anderen Sender der ZDF-Familie in voller Länge zu sehen. ZDF Kultnächte sind erstens verhältnismäßig selten terminiert; zweitens zeigen sie nur Kompilationen von Ausschnitten und keine kompletten Sendungen in Originallänge. Sie bieten deshalb gerade keine Möglichkeit für die bevormundeten Zuschauer, sich ein unverfälschtes Bild zu machen. Seit Sendestart von zdf.kultur gab es übrigens keine einzige ZDF Kultnacht.

8) Trotz vergrößertem Senderbudget werden die Nostalgie-Sendungen seit Abschaffung des Theaterkanals nicht mehr redaktionell betreut – Inhalt, Mitwirkende, sonstige Hintergrundinformationen oder Erstausstrahlungsdaten sucht man im Internet oder im Videotext vergebens. Unter Ausschluß jeder gehaltvollen Information werden die Programme durch den Rahmen und begleitende abwertende Ansagen lediglich einseitig spöttisch, herablassend und negativ belegt als „Vorsicht alt – bitte bloß nicht ernst nehmen“. Es handelt sich damit nicht um eine Präsentation sondern um das „Vorführen“ im Sinne von Verächtlichmachung der betroffenen Sendungen und deren Urheber, die sich in bloßem Schlechtmachen erschöpft. Die Einwilligung der Urheber dieser Sendungen zur Kommentierung ist niemals erfolgt. Vielmehr sind die Urheber heute vielfach nicht mehr am Leben und können sich gegen dieses „Vorführen“ nicht mehr wehren.

9) Konkretes Beispiel für das diskriminierende „Vorführen“

Am 07.06.2011 sprach Jo Schück folgende Anmoderation; anschließend erfolgte die Ausstrahlung von "Dalli Dalli" mit Zwangsberahmung:

"Es klingt ein bisschen wie - das Drehbuch von - noch einem Nazi-Film. Der kleine Hans verliert seine Eltern an Krankheiten noch bevor er 16 wird, sein Bruder stirbt während des Holocausts. Hans versteckt sich während des Krieges drei Jahre lang in einer Schrebergartenkolonie - und überlebt. Nach dem Krieg wird er Entertainer, Regisseur und Moderator und irgendwann landet er im ZDF. Der kleine Hans heißt mit Nachnamen "Rosenthal" - "Dalli – Dalli"".
http://www.youtube.com/watch?v=hjoNMNHP7N0

Was kann und soll diese Haltung von zdf.kultur nun ausdrücken und insbesondere jungen Menschen konstruktiv mitgeben? Schlimmstenfalls bleibt bei Zuschauern ohne tiefergehendes Hintergrundwissen letzlich haften: „Nazis stammen nur aus Drehbüchern, Hans hat seinen Bruder im Stich gelassen und sich selbst versteckt, später aber doch die große Karriere gemacht“. Anschließend sieht der Zuschauer Hans Rosenthal im Zwangsrahmen, der das Negativbild weiter manifestiert, Sendung und Moderator einseitig als etwas „Altes“, „Fremdartiges“ wahrzunehmen, dem die gleichberechtigte Präsentation im Jetzt verweigert werden muß. Der Rahmen betont einseitig nur „Verstaubtheit“, schneidet dadurch den Weg für eine Brücke zum „Heute“ ab und produziert ein schlimmes Zerrbild. Die „Vorführung“ von Hans Rosenthal im Zwangsrahmen – damit hat zdf.kultur dem mittelalterlichen Pranger ein digitales Gesicht gegeben.

Erstaunlich, dass in Zeiten solch öffentlich-rechtlicher Entgleisungen ausgerechnet ein kleiner Privatsender aus Österreich zeigt, wie eine gehaltvolle, sachliche und informative Programmpräsentation aussehen kann, wenn Sendungen redaktionell betreut werden:
http://www.youtube.com/watch?v=o1Bum_u6eCM

10) Es ist bezeichnend, dass auf die Vorwürfe der kommerziellen Vorteilsnahme zu Lasten der Gebührenzahler bisher weder zdf.kultur noch Programmchef Daniel Fiedler eine offizielle Stellungnahme abgaben. Statt nun in einer glasklaren, unmißverständlichen Erklärung nachzuweisen, dass keine finanziellen Eigeninteressen im Spiel sind, weicht Herr Schächter dem Thema vage aus: „Ihre Annahme, durch den Rahmen eine kommerzielle Verwertung intensivieren zu wollen, kann ich nicht teilen.“ Im Hinblick auf den für Ende 2011 geplanten Start der groß angelegten kommerziellen Onlinevideothek „Germanys Gold“ erklärte Herr Schächter kurz zuvor in den Medien ausdrücklich das genaue Gegenteil. „Nutzer sollen dort gegen Gebühr oder begleitet von Werbung "Qualitätsinhalte aus 60 Jahren deutscher Fernsehgeschichte" abrufen können (…). Damit entstehe ein zentrales deutsches Programmarchiv im Netz. "Es geht um die Perspektive, großes Geld im Video-on-Demand-Bereich zu verdienen" (…).“ (Quelle: http://www.ftd.de/it-medien/medien-inter...e/60045096.html ). Herr Schächter ist dem Unternehmen ZDF Enterprises als Vorsitzender des Aufsichtsrates verbunden und verschweigt diesen Umstand in seiner Antwort. Es liegt daher der dringende Verdacht nahe, dass sich Herr Schächter bei seiner Genehmigung des Rahmens mehr von den privatwirtschaftlichen Interessen von ZDF Enterprises leiten ließ, als von den Interessen der Zuschauer. In jedem Fall liegt hier ein offensichtlicher schwerwiegender Interessenkonflikt vor, der zum Nachteil der Gebührenzahler entschieden wurde. Der unglaubwürdige Umgang mit einem derart sensiblen Thema durch die Antwort von Herrn Schächter zeigt auch, dass man aus dem jüngsten Skandal um die finanziellen Unregelmäßigkeiten beim Kinderkanal gar keine Lehren gezogen hat.

11) Der Zwangsrahmen fördert bereits heute den DVD-Absatz der neutralen, unbeeinträchtigten Fassungen von Programmen wie „Der Bastian“, „Jakob und Adele“, „Das Erbe der Guldenburgs“ usw. Der frustrierte Zuschauer, der sich für diese Sendungen interessiert, greift genervt meist rasch zur DVD, um der Bevormundung zu entgehen. Gleichzeitig weckt der Zwangsrahmen im Hinblick auf die Zukunft schon heute gezielt Bedürfnisse, bislang noch nicht erhältliche Sendungen wie „Dalli Dalli“ oder „Disco“ später bei „Germanys Gold“ gegen Bezahlung ohne Bevormundung ansehen oder kaufen zu können. Der Zwangsrahmen ist hervorragend dazu geeignet dem Zweck und Ziel Vorschub zu leisten, die Sendungen für entspannten Genuß unbrauchbar zu machen und gleichzeitig für kommerzielle Produkte Neugier zu wecken und Kaufbereitschaft zu fördern.

12) Der Zwangsrahmen wird zwischen 13:00 Uhr und 15:30 Uhr platziert. Jugendliche Zuschauer sind bis 13:00 Uhr in der Schule; bis sie nach Hause kommen und das Mittagessen beendet haben; ist die Kultstrecke schon fast vorbei. Berufstätige können um diese Zeit ohnehin nicht zusehen. Bei bildungsfernen Schichten, die um diese Zeit am Gerät sitzen können, ist mit schlimmen Wirkungen zu rechnen (Vgl. oben Punkt 9). Die Leidtragenden des Zwangsrahmens sind im übrigen aber hauptsächlich Rentner und ältere Zuschauer.

13) Der Zwangsrahmen ist mit halbtransparenten TV-Senderlogos nicht vergleichbar. Auf modernen Röhrenfernsehern ist der Zwangsrahmen auch nach weit über 20 Minuten nach dem Umschalten als nachstrahlendes Geisterbild weiterhin zu sehen; dies bringt für viele Zuschauer erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich. Obwohl dieser Effekt gegeben ist, nehmen Programmchef und Redaktion billigend und selbstverständlich in Kauf, dass ein Großteil der Zuschauer mit dieser nicht tolerablen Beeinträchtigung leben muß, um an der beabsichtigten Bevormundung weiter festhalten zu können.

14) Sachliche Kritikfähigkeit zeigte zdf.kultur bislang nicht; insbesondere Herr Daniel Fiedler als Hauptverantwortlicher hat bis zum heutigen Tag nie zu den zentralen Vorwürfen Diskriminierung, Zuschauerbevormundung und kommerzielle Begünstigung Stellung bezogen. In Interviews ignorierte er stets alle heiklen Fragen und beschränkte sich auf Eigenlob und einseitig-optimistische PR-Aussagen. Die Beschwerden werden auch im Programm selbst nicht sachlich behandelt. Argumente werden konsequent ignoriert, statt dessen sind Polemik und Zuschauerverspottung angesagt:
http://www.youtube.com/watch?v=BStQFwGi3qM
http://www.youtube.com/watch?v=X-8sdp9VrgA&feature=related

15) Ab ca. dem 13.05.2011 wurde zudem die E-Mailadresse info@zdfkultur.de für mehrere Tage deaktiviert, indem man den MX-Record der Domain entfernte. Dies geschah offensichtlich, um ein weiteres Anwachsen der Beschwerdeflut zu verhindern. Ich selbst schrieb an verschiedenen Tagen drei Mails an zdf.kultur, die jedoch jeweils erst nach mehreren Tagen als unzustellbar zurückkamen. Vielen anderen Zuschauern erging es ebenso. Herr Fiedler behauptete zwar: „ (...) wir werden überhäuft mit Lob, mit Kritik, mit Anregungen. Der Dialog, der uns so wichtig war, er läuft.“ (Quelle: http://www.satundkabel.de/index.php/nach...hr-tv-zuschauer ). Sobald es um Kritik ging, fand ein echter Dialog in Wirklichkeit jedoch nie statt.


IV) Schlußwort

Zwischenzeitlich kann man sich des Eindrucks nicht mehr erwehren, dass zdf.kultur hier stoisch nach dem Prinzip „Was es nicht geben darf, gibt es einfach nicht“ handelt. Würde man den Rahmen abschalten, müßte man eigene Fehler eingestehen und die eigene Haltung kritisch hinterfragen. Dazu ist man nicht bereit, so bleibt nur hartnäckig die Augen vor allen Argumenten zu verschließen und weiter auf dem eingeschlagenen Kurs der Zuschauerentmündigung zu beharren. Mit Ausnahme von Herrn XX hat die Behandlung der Angelegenheit „Retro-Rahmen“, vor allem aber der Umgang mit den gebührenzahlenden Zuschauern durch den Sender bisher jede Form von Aufrichtigkeit, Kritikfähigkeit, Dialogbereitschaft und Toleranz vermissen lassen.

Dabei sollte nicht übersehen werden, dass es zwischenzeitlich längst nicht mehr nur um den Rahmen an sich geht, sondern um das Verhältnis des ZDF und seiner Macher in den Chefetagen zu sich selbst und einen verantwortungsvollen Umgang mit Programminhalten und Publikum. Um jeden Preis „jung“ möchte man sein und vergisst dabei völlig, dass oberlehrerhafte Bevormundung und Zuschauerverspottung auch bei Jugendlichen so ziemlich das Letzte sein dürfte, das als „cool“ empfunden wird. Das durch diese selbstgerechte „Haltung“ mittlerweile auch dem öffentlichen Bild des ZDF insgesamt schwerer nachhaltiger Schaden zugefügt wird, will bisher scheinbar niemand wahrhaben.

Aktuell ist zdf.kultur dabei, sich als intolerantes, pubertierendes Pöbelfernsehen mit Unfehlbarkeits- und Absolutheitsanspruch zu positionieren. Selbstherrliche Machtausübung ohne Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, scheint das Credo. Diese herablassende Haltung verärgert auch Zuschauer, denen der Rahmen an sich relativ gleichgültig wäre. Sie kann auch deshalb nicht widerspruchslos hingenommen werden, da hier gezielt die Grenzen in Richtung privates Verdummungsfernsehen immer weiter ausgedehnt werden sollen, gleichzeitig dafür aber Gebühren erwartet werden. Programmpolitik wie bei zdf-kultur trägt maßgeblich dazu bei, Akzeptanz und Legitimation eines öffentlich-rechtlichen Gebührenanspruchs immer mehr auszuhebeln. Dabei wäre verantwortungsbewußtes öffentlich-rechtliches Fernsehen heute so wichtig.

„90% des Fernsehprogramms bestehen aus Erniedrigung und Schadenfreude“ (Hagen Rether). Von zdf.kultur kann in dieser Hinsicht selbst RTL2 im Moment tatsächlich noch dazulernen. Bei „Big Brother“ entscheiden die Mitwirkenden zumindest noch selbst, ob sie in den Container gehen oder nicht. Bei zdf.kultur werden Hans Rosenthal, Erik Ode, Brigitte Horney oder Carl-Heinz Schroth nicht danach gefragt.

Mit freundlichen Grüßen,

c.n.-tonfilm



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Mücke ( gelöscht )
Beiträge:

26.07.2011 22:03
#82 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

Sauber. Wird Zeit.

Lammers


Beiträge: 4.069

26.07.2011 22:18
#83 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

Ich wollte sowieso noch schreiben, dass Rainer Maria Jilg in seiner Ansage am 15.07. sagte, man würde den Zuschauer doch nicht verhöhnen. Im Gegenteil, man nehme ihn sogar sehr ernst. Danach grüßte er eine Anti-Rahmen-Facebook-Gruppe. Ein Schelm, wer da nichts böses denkt. Nach der Ansage gab es eine alte "Disco"-Ausgabe, die ohne Rahmen gezeigt wurde. Zumindest die ersten 15 Sekunden. Da haben die Zuschauer mal wieder im wahrsten Sinne des Wortes in die Röhre geguckt.

Isch


Beiträge: 3.402

27.07.2011 01:49
#84 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

600 Zuschriften täglich? Nach nur einer Woche, hätte zdf.kommerz dann von 4200 Zuschauern verärgerte Reaktionen bekommen? Kann gar nicht glauben, dass der Sender überhaupt so viele Zuschauen hat. Und wenn doch, umso bedenklicher, wenn man die dann auch noch vergrault.
Frag mich nur was das Hirngespinst mit den vielen Leuten sein soll, denen der Rahmen gefällt. Wo außer in der Redaktion, sollen die denn sein?

Ist eigentlich eine Gebührenverweigerung möglich?

Ich bin auf jeden Fall für eine "Aussetzung der Gebührenpflicht" analog zur Wehrpflicht. Dann wäre endlich auch die letzte Freiheitsberaubung durch den Staat aufgehoben... halt nein, bleibt ja noch die GEMA-Vermutung, das unrechtsstaatlichste was mir je zu Ohren gekommen ist.

Chow Yun-Fat


Beiträge: 6.704

27.07.2011 09:59
#85 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

Zitat von Isch
Dann wäre endlich auch die letzte Freiheitsberaubung durch den Staat aufgehoben...



Schon vergessen, dass manche Filme in Deutschland aus "Jugendschutzgründen" selbst Erwachsenen nur gekürzt zugänglich gemacht werden dürfen? Oder gleich beschlagnahmt werden? Ist für mich auch ein vom Staat angeordneter Skandal, der in einem "freien" Land nichts zu suchen hat.

Dubber der Weiße


Beiträge: 5.422

27.07.2011 10:38
#86 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

"Herr XX war bereits beim Theaterkanal für die Auswahl der Nostalgieprogramme zuständig und arbeitet in dieser Funktion jetzt bei zdf.kultur. Er ist insbesondere bei vielen Zuschauern des Theaterkanals für seine raschen und freundlichen Antworten bei Anfragen zum Programm und die engagierte Betreuung der Nostalgieprogramme gut bekannt."

Falls "Herr XX" geoutet werden wollte, ist das mutig, denn sein hier behauptetes Opponieren gegen seine Vorgesetzten und Offenlegen von Interna stellt einen schweren Vertrauensbruch dar, und würde, wenn das hier Behauptete denn wahr ist, vermutlich nicht ohne Folgen bleiben.

Falls er nicht geoutet werden wollte, und das jetzt allein durch deine hinreißend genaue Beschreibung seiner Tätigkeit geschehen ist, wird das vielleicht nicht ohne Folgen für dich bleiben.

Isch


Beiträge: 3.402

27.07.2011 16:24
#87 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

Zitat von Chow Yun-Fat

Zitat von Isch
Dann wäre endlich auch die letzte Freiheitsberaubung durch den Staat aufgehoben...



Schon vergessen, dass manche Filme in Deutschland aus "Jugendschutzgründen" selbst Erwachsenen nur gekürzt zugänglich gemacht werden dürfen? Oder gleich beschlagnahmt werden? Ist für mich auch ein vom Staat angeordneter Skandal, der in einem "freien" Land nichts zu suchen hat.



Ach, immer diese X-rated Fans... Indiziert werden doch heute nur noch neo-nazistische Produktionen. Willst du die wirklich sehen/hören?
Und was das Schneiden angeht: Geschnitten werden doch eigentlich nur extreme Gewaltdarstellungen und keine Dialoge oder irgendwas, was zur Handlung gehört. Warum müssen sich manche denn an immer brutaleren Gewaltdarstellungen aufgeilen? Es geht doch immer nur darum sagen zu können, "ich habe das Heftigste gesehen". Von daher sind solche Gewaltfilme, wie im Übrigen auch die meisten Action- und Horrorfilme wie Pornos - reine Bedürfnisbefriedigung.

Grammaton Cleric



Beiträge: 2.133

27.07.2011 16:53
#88 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

Zitat von Isch

Zitat von Chow Yun-Fat

Zitat von Isch
Dann wäre endlich auch die letzte Freiheitsberaubung durch den Staat aufgehoben...



Schon vergessen, dass manche Filme in Deutschland aus "Jugendschutzgründen" selbst Erwachsenen nur gekürzt zugänglich gemacht werden dürfen? Oder gleich beschlagnahmt werden? Ist für mich auch ein vom Staat angeordneter Skandal, der in einem "freien" Land nichts zu suchen hat.



Ach, immer diese X-rated Fans... Indiziert werden doch heute nur noch neo-nazistische Produktionen.




Also... was soll ich auf so eine Aussage noch antworten... da fehlen mir die Worte.

Aber abgesehen davon:
Ich verstehe Jugendschutz und finde ihn total richtig. Allerdings sollte es mir als Erwachsenem möglich sein, Spiele und Filme in internationaler Schnittfassung zu erhalten, ohne dass mir der Zugang dazu erschwert wird. Schließlich sollte man als Volljähriger wissen, was man gucken will und wie viel man verträgt. Ich bin strikt gegen staatliche Kontrolle. Und Indizierung oder Beschlagnahmung gehen zu weit. Da müssen sich Forenbetreiber Gedanken machen, ob man ausgeschriebene Titel der betreffenden Produktionen nennen (!) darf oder eben aufgrund des Werbeverbotes nicht. Ist doch absurd.

Dazu kommt, dass FSK/USK Bewertungen scheinbar total dehnbar sind und extrem beliebig wirken. Ich könnte zig Beispiele nennen, bei denen die Einstufungen aus meiner Sicht zu lasch waren. Selbstredend braucht ein 12jähriger keinen FSK18/indizierten/beschlagnahmten Film zu schauen, aber dass deshalb alle Erwachsenen den Film hierzulande nur über Umwege bekommen, ist wirklich der "vom Staat angeordnete" Skandal.

kogenta



Beiträge: 1.968

27.07.2011 17:19
#89 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

Zitat von Chow Yun-Fat
Schon vergessen, dass manche Filme in Deutschland aus "Jugendschutzgründen" selbst Erwachsenen nur gekürzt zugänglich gemacht werden dürfen? Oder gleich beschlagnahmt werden? Ist für mich auch ein vom Staat angeordneter Skandal, der in einem "freien" Land nichts zu suchen hat.


Sorry, aber das ist kompletter Unsinn! Der Staat ordnet nichts dergleichen an.

Geschnitten wird in Deutschland stets freiwillig, zumeist aus kommerziellen Gründen, z.B. um eine bestimmte Jugendfreigabe zu erwirken. Manchmal sicher auch in vorauseilendem Übereifer selbsternannter Apostel. NIEMALS aber auf staatliche Anordnung. Eine Zensur-Behörde, die entscheidet, was Erwachsene sehen dürfen und was nicht, gibt es entgegen weit verbreiteter Meinung definitiv NICHT!

Filme müssen nichtmal der FSK vorgelegt werden, das ist FREIWILLIG.
Beschlagnahmt werden können Filme nur per Gerichtsbeschluß, und nur, wenn sie gegen ein Gesetz verstoßen, z.B. 'Gewaltverherrlichung'. Das entspricht nahezu exakt der Verhaftung einer Person, die gegen ein Gesetz verstoßen hat, und ist nicht ohne weiteres möglich.

Dieser Unterschied - im Gegensatz zu einer staatlichen Zensur-Behörde, wie es sie in vielen Ländern gibt - scheint mir doch wesentlich zu sein.

Die wenigen regulären Spielfilme, die in den letzten 50 Jahren beschlagnahmt wurden, sind von den Gerichten in allen mir bekannten Fällen 'freigesprochen' worden und dürfen gezeigt werden. Bei extremistischen Propagande-Filmen mag das anders sein; wenn ja, dann aber nach demselben Recht, mit dem man Gesetzesbrecher hinter Gitter bringt. Da käme ja auch niemand auf die Idee, das für eine nicht tragbare staatliche Maßnahme zu halten.

Die Gedankenlosigkeit, mit der Anbieter und TV-Sender oft an Filmen herumschneiden, ist zwar bedauerlich, mit Zensur hat das aber nichts zu tun. Profitgier oder Dummheit sind hier die Ursachen.

Daß staatliche Maßnahmen den Zugang zu FSK-18 Filmen etwas erschweren, mag ein Streitthema sein. Einen derartigen Film - sofern es eine Veröffentlichung gibt - dennoch zu bekommen, ist allerdings kaum schwieriger als z.B. Alkohol zu kaufen, den Minderjährige ja auch nicht an jeder Ecke bekommen können.

Gruß, kogenta

Mücke ( gelöscht )
Beiträge:

27.07.2011 17:32
#90 RE: Anträge zur Entscheidung durch den Fernsehrat gemäß § 21 ZDF-Satzung Zitat · antworten

Zitat von kogenta
Filme müssen nichtmal der FSK vorgelegt werden, das ist FREIWILLIG.


Yep. Aber wenn du es nicht machst, hat das schwerte Konsequenzen für dich, weil deine Filme dann automatisch ab 18 sind und wahrscheinlich von fast keinem Kino genommen werden würden.
Diese Konsequenz ist definitiv unverhältnismäßig.

Einfaches Beispiel für den Nonsens: Stan Laurel und Oliver Hardy kommen an und sagen..."Nö. Unser nächster Film wird nicht geprüft." Antwort: "Gut, dann dürfen da aber nur Leute ab 18 rein." L&H: "Hä?! Hast wohl noch nie von uns gehört oder was...wir sind KOMIKER?!"...Antwort: "Tja, mir doch egal...wenn ihr ne niedrigere Freigabe wollt, müsst ihr FREIWILLIG prüfen lassen..."

Aber das macht dieser Staat gerne...immer darauf zu verweisen, dass man theoretisch alles darf und kann. Das Problem ist bloß, dass mir eine Freiheit wenig nützt, wenn sie für mich nur Nachteile hat gegenüber der Variante, wo ich auf sie verzichte.
Du wirst in diesem Lande öfter mal implizit zu etwas gedrängt, was unter Umständen sogar nicht billig ist, während explizit immer der Anschein gewahrt wird, es wäre alles freiwillig.
Eine Bedingung für Freiwilligkeit ist allerdings, dass man gleiche Chancen hat, egal für welchen Weg man sich entscheidet! Ansonsten ist es im Endeffekt implizite Erpressung und nichts anderes.

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