Irgendwo gleicht das "unter Verschluss halten" der 1952er-Version einer ähnlichen Geschichtsumschreiberei wie die damals erfolgte Zensur selbst. Das 75jährige Jubiläum wäre wohl eine gute Gelegenheit, der alten Synchro zu zumindest einer TV-Ausstrahlung zu verhelfen. Was ich auch nicht ganz verstehe: sollte die Synchro selbst (ohne Berücksichtigung etwaiger Autorenrechte, die natürlich abgegolten werden müssten) nicht ohnehin gemeinfrei verfügbar sesin?
Zitat von shicorp im Beitrag #121Was ich auch nicht ganz verstehe: sollte die Synchro selbst (ohne Berücksichtigung etwaiger Autorenrechte, die natürlich abgegolten werden müssten) nicht ohnehin gemeinfrei verfügbar sesin?
Wie kommst du denn darauf? Warner ließ sie produzieren und Warner hat die Rechte. Die Firma ist alles andere als pleite, die Rechte befinden sich also auch nicht in irgend einem undefinierbaren Zwischenraum. Ganz im Gegenteil zu den Rechten der Beteiligten (auch Autoren), die sind mit der Bezahlung für die Produktion abgegolten.
Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des alleinigen Urhebers (§ 64 UrhG). Eine entsprechende Regelung gibt es in § 65 UrhG für mehrere Urheber. Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach Veröffentlichung (§ 66 UrhG). Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei.
Das ist richtig. Deswegen meinte ich auch, dass etwaige Autorenrechte abgegolten werden müssten. Das Urheberrecht für die Tonaufnahme selbst müsste aber verfallen sein, da die Verlängerung auf die 70 Jahre nach Veröffentlichung in diesem Bereich erst später umgesetzt wurde und nur Aufnahmen betrifft, die nach 1963 entstanden sind. Die Frage ist in wie weit das für Musikaufnahmen geltende Urheberrecht auch auf Sprachaufnahmen umlegbar ist bzw. ob bei entsprechender Abgeltung der Autorengebühren eine Veröffentlichung verhindert werden könnte. Sind jetzt aber ohnehin nur hypothetische Fragen...
Jedenfalls kann die Auslegung für Filmtonspuren nicht so anders sein, sonst würde es all diese Billig-Filmschlager-CDs nicht geben. Die Frage ist nur ob für die Dialogstellen das gleiche Recht gilt...
Vielleicht für den ein oder anderen aus dem Raum NRW interessant:
Die Black Box in Düsseldorf zeigt am Dienstag, den 29.05. beide Synchronfassungen des Films hintereinander. Die dt. Kinofassung (35mm) beginnt um 18 Uhr und der Eintritt für diese Vorstellung wird frei sein.