Ich komme da gedanklich nicht mit, alle Fans wollen im Grunde Danneberg bzw. eine Stimme wie Danneberg zurück, aber was Danneberg wollte - eben dass man ihn nicht imitiert - das wird im Gegenzug nicht respektiert bzw. scheint egal. Das wirkt auf mich, als zollt man dem Künstler gleichzeitig Respekt und missachtet ihn.
Man hat kein "Recht" auf die Leistung eines spezifischen Künstlers. Das Recht an Dannebergs Stimme hatte nur einer: Danneberg. Wenn er es gewährte, fein. Wenn er es nicht gewähte, ebenso. Es war sein spezifischer Wunsch zu seiner spezifischen Befähigung. Die gehörte ihm. Sonst niemandem.
Wenn er es über seinen Tod hinaus nicht gewähren will, ist das absolut zu achten. Jeder, der seine spezifische Leistung fortan aufkocht, durch plumpe Kopie oder gar direkten Diebstahl/Mundraub, begeht ein schändliches Werk.
Fortan zeigt sich an diesem Bespiel, wer man ist So simpel.
Rechtlich ist das leider nicht so einfach. Die Imitation einer Person (Aussehen, Stimme) kann unter Umständen gerechtfertigt sein, unter Umständen auch nicht (vgl. das aktuelle Urteil des OLG Köln vom 26.04.2023, 15 24/23 [dort Randnummer 29] und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2022, I ZR 2/21 "Tina Turner"). Streit besteht schon darüber, ob und inwieweit das bei noch lebenden Personen zulässig ist; richtig schwierig wird es bei bereits verstorbenen Personen, da postmortale Persönlichkeitsrechte nur in bestimmten Ausnahmefällen anerkannt sind. Noch gar nicht rechtlich geklärt ist, wie in diesem Zusammenhang der Einsatz von KI zur Imitation der Stimmen verstorbener Personen zu bewerten ist. Das Recht am eigenen Bild ist auch über den Tod hinaus geschützt (§ 22 KUG). Für die Stimme ist das in der Rechtsprechung ebenfalls zum Teil anerkannt (OLG Hamburg, Urteil vom 08.05.1989, 3 W 45/89 "Heinz Erhard"). Je näher ein Sprecher oder eine KI einem verstorbenen Sprecher, dessen Stimme einen großen Bekanntheitsgrad hatte, kommt, und je eher der Eindruck entsteht, es handele sich um die Originalstimme, kann die Verwendung ggf. auch von den Erben untersagt werden.
Vergleichsweise unproblematisch - wenn auch nicht rechtlich zweifelsfrei - wäre es, wenn man Dannebergs Stimme (oder die anderer bekannter Synchronsprecher:innen) bzw. entsprechende Imitationen für Werbezwecke verwenden würde. Eine solche Kommerialisierung müssen die Sprecher bzw. deren Erben in der Regel nicht dulden. Bei einem künstlerischen Werk wie einer Synchronisation kann es schon wieder anders aussehen. Die Frage lässt sich derzeit daher nicht eindeutig und allgemein rechtlich beantworten. Da kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an.
Wenn man allein auf Fragen der Ethik und Pietät abstellt, ist das, wie immer, Ansichtssache. Häufig geht es den Erben ja gerade nicht darum, das Andenken und Werk des verstorbenen Verwandten zu schützen, sondern finanziell daran zu partizipieren. So hat die Rechtsprechung früher die Auffassung vertreten, Erben könnten diesen "Missbrauch" nur untersagen lassen, darauf aber keine finanziellen Ansprüche stützen, später hat der Bundesgerichtshof auch die kommerziellen Interessen anerkannt ("Marlene Dietrich"). Und wenn Produzenten den Erben Vergütungen dafür zahlen, dass die Stimme ihres verstorbenen Verwandten verwendet wird, dürfte es oft mit Pietät und Ethik dann nicht mehr weit her sein.
Die Kehrseite der Anerkennung der Vererbbarkeit solcher Ansprüche aus dem Abbild oder der Stimme eines Verstorbenen ist eben, dass die Erben darüber befinden können, ob und wie die Verwertung dieser Persönlichkeitsrechte erlaubt und daraus ggf. Profit geschlagen wird. Das muss ja auch nicht immer im Sinne des verstorbenen Künstlers sein.
Mir egal ob Egger bereits die Schwarzenegger Doku gesprochen hat. Wäre mir hier auch recht gewesen. Nix gegen Lutter oder Bayer oder sonst wen. Und @Mücke: kannst deine Tarnung sein lassen. Deine Romane sprechen mal wieder Bände.
Oh, danke, soweit habe ich nicht geschaut. Danke. Dann zieh ich mir das doch mal rein. Doppel Egger würde nie klappen, da ging damals nur Doppel Danne. Der da oben habe ihn seelig.
Zitat von iron im Beitrag #384Imho. wäre Egger immer noch besser als Lutter!
Egger spricht in der gleichen Doku schon Arnie.
Ich hatte natürlich vorausgesetzt, dass Bernd Egger nicht schon anderweitig in der Doku zu hören sein sollte! Mit dem Kommentar wollte ich bloß Donnie kontern! Es muss ja nicht eine dem "Sprechervorgänger" zum Verwechseln ähnliche Stimme sein. Wichtiger ist imo., dass sie stimmklanglich "etwas Vertrautes" von ihm hat und/oder Ähnlichkeiten in der Diktion.
Ende 1991 wurde er auf RTL gezeigt und ein Dozent zeigte zum großen Gelächter seiner Studenten einen Ausschnitt davon in einem Seminar meines Jahrgangs - daher kann ich sagen, dass die Synchronfassung auch auf den Zeitraum um 1990 datieren dürfte.
Evtl. aber auch noch vor 1990. Laut Wikipedia, ja nicht immer die beste Quelle...
"In Deutschland wurde der Film zunächst auf VHS veröffentlicht und von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) am 30. April 1986 unter dem Titel Randy – Die Sexabenteuer des Sylvester Stallone in der VHS-Fassung indiziert. Die Indizierung wurde am 31. März 2011 wegen Zeitablaufs wieder aufgehoben."
Denkbar und wahrscheinlich - schon, weil RTL sein Programm der ersten Jahre nicht zuletzt aus diversen VHS-Veröffentlichungen zusammenstellte. Auf jeden Fall war es hörbar eine Video-/TV-Synchronisation mit einem nicht zeitgenössischen Danneberg.
Zitat von Stefan der DEFA-Fan im Beitrag #402Ende 1991 wurde er auf RTL gezeigt und ein Dozent zeigte zum großen Gelächter seiner Studenten einen Ausschnitt davon in einem Seminar meines Jahrgangs -
Das haben Dozenten 1991 an deutschen Hochschulen noch gemacht? Ich bin überrascht.