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Dieses Thema hat 167 Antworten
und wurde 6.263 mal aufgerufen
 Allgemeines
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E.v.G.



Beiträge: 2.339

11.03.2015 21:51
#136 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

ich lese regelmäßig die Abspänne, nicht nur wegen der Schauspieler. Deshalb muss es einfach allgemein gültig werden, dass alle Beteiligten an einer Produktion angegeben warden. Wenn jemand seinen Namen nicht veröffentlicht haben möchte, kann er sich ja einen Künstlernamen zulegen. Sein/Ihr Gesicht muss er/sie ja nicht zeigen.

Edigrieg



Beiträge: 3.093

11.03.2015 23:51
#137 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Also jetzt mal ehrlich. Abgesehen von denen, die bewusst eine reine Synchro-Karriere angestrebt haben, was wohl mehr der jüngeren Generation zugeschrieben werden muss .... Da macht jemand eine Schauspielausbildung in der Hoffnung, am Theater oder vor der Kamera groß raus zu kommen und sein/ihr Gesicht der Welt zu präsentieren (ich gehe einfach mal davon aus, dass das der Traum der meisten angehenden Künstler ist), landet dann mit einem oder beiden Füßen, gewollt oder auch nicht, ambitioniert oder eher notgedrungen im Synchrongewerbe - und will dann auf sein Recht auf Anonymität pochen? Sorry, aber das ist doch eine Drehung um 180°. Oder ist die Welt voller Andreas Kümmerts' und ich hab's nur noch nicht bemerkt????

marakundnougat


Beiträge: 4.520

12.03.2015 02:01
#138 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Vielleicht steckt aber auch noch eine gewisse Eitelkeit dahinter. Eigentlich wollte man für den Hamlet berühmt werden, hat es dann aber doch nur zu einer vermeintlich weniger angesehenen Synchronkarriere gebracht. Früher war es ja auch verpöhnt unter der Theater-Schauspielern, im Fernsehen zu spielen. Ähnlich könnte es mit Synchron auch sein. Man konnte es eben lange mehr oder weniger heimlich machen, ohne dass sein Name in Online-Datenbanken für jedermann zugänglich mit Filmtiteln wie "Blood Lake - Killerfische greifen an" in Verbindung gebracht wurde.

Stefan der DEFA-Fan



Beiträge: 15.307

12.03.2015 08:24
#139 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Keiner macht eine "Synchronkarriere", um irgendwo genannt zu werden. Für die meisten ist es (gar nicht mal leicht) verdientes Geld, einige haben sicher auch besonderen Spaß daran, weil sie diese spezielle Arbeit interessiert und man auch ein bestimmtes Talent dafür braucht.
Aber - das heißt doch nicht, dass man nicht auch genannt werden möchte. Wer sich seiner Arbeit so schämt, dass er nicht namentlich auftauchen will, der soll es ganz bleiben lassen, ansonsten soll man dazu stehen. Nur das ist geradlinig.
Und was ist gegen ein gewisses Maß an Eitelkeit zu sagen? Das braucht man in diesem Job, das gehört dazu. Zeig mir den Menschen, der nicht irgendwo eitel ist - Schauspieler stehen halt dazu. Praktisch jeder, der hier im Forum postet, lebt damit auch ein Stück weit seine eigene Eitelkeit aus: Ich habe was zu sagen!
Ich wüsste nicht, dass den DDR-Schauspielern peinlich gewesen wäre, in den DEFA-Vorspännen genannt zu werden. Warum nicht? Bessere Filme? Da gab es auch eine Menge Schotter. Bessere Leistungen? Das hat jeder selbst zu verantworten.
Auf den Punkt: Ich finde es gerechtfertigt, wenn man für seine Arbeit auch genannt wird. Und ich finde es überheblich von anderen, sich darüber lustig zu machen oder aufzuregen, vor allem, wenn sie dieses Thema als ihr Steckenpferd ansehen.

Gruß
Stefan

kogenta



Beiträge: 2.071

12.03.2015 18:58
#140 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Das Urteil gilt zunächst mal für den konkreten Einzelfall. Daraus abzuleiten, dass die Namensnennung eine Art unverrückbares Grundrecht ist, welches selbst durch vertragliche Vereinbarungen nicht ausgehebelt werden kann, geht für mich zu weit. Das Urheberrecht geht in Deutschland ohnehin schon viel zu weit und ist schließlich kein 'unveräußerliches Menschenrecht' wie z.B. die körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen. Die Namensnennung unterliegt also sinnvollerweise der Vertragsfreiheit, und wenn der oben genannte Passus im Vertrag steht, sollte der schon gültig sein.

So sehr ich persönlich die Nennung der Sprecher für angemessen halte und befürworte, so sollte man doch die Kirche im Dorf lassen. Zehnminütige Abspänne, bei denen jeder Kabelträger genannt wird, sind eine Fehlentwicklung, die man nicht noch weiter ausdehnen sollte; zumindest nicht durch gesetzliche Vorgaben. In einer liberalen Gesellschaft - für die ich die unsrige halte - müssen das die Vertragspartner unter sich ausmachen, der Gesetzgeber sollte sich da tunlichst raushalten.

Gruß, kogenta

E.v.G.



Beiträge: 2.339

12.03.2015 21:00
#141 RE: Synchronsprecher müssen im Abspann erwähnt werden Zitat · antworten

Der gute Herr Solmecke. Schön, dass er weiter Aufklärungsarbeit leistet!

Chat Noir


Beiträge: 8.457

20.04.2015 19:01
#142 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Nicht im Abspann, aber trotzdem äußerst lobenswert:
Der Verleih Universum Film nennt im deutschen Trailer zu "Terror in Tokio" die Sprecher des Haupt-Casts.

E.v.G.



Beiträge: 2.339

20.04.2015 21:02
#143 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Zitat von kogenta im Beitrag #137
Das Urteil gilt zunächst mal für den konkreten Einzelfall. Daraus abzuleiten, dass die Namensnennung eine Art unverrückbares Grundrecht ist, welches selbst durch vertragliche Vereinbarungen nicht ausgehebelt werden kann, geht für mich zu weit. Das Urheberrecht geht in Deutschland ohnehin schon viel zu weit und ist schließlich kein 'unveräußerliches Menschenrecht' wie z.B. die körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen. Die Namensnennung unterliegt also sinnvollerweise der Vertragsfreiheit, und wenn der oben genannte Passus im Vertrag steht, sollte der schon gültig sein.

So sehr ich persönlich die Nennung der Sprecher für angemessen halte und befürworte, so sollte man doch die Kirche im Dorf lassen. Zehnminütige Abspänne, bei denen jeder Kabelträger genannt wird, sind eine Fehlentwicklung, die man nicht noch weiter ausdehnen sollte; zumindest nicht durch gesetzliche Vorgaben. In einer liberalen Gesellschaft - für die ich die unsrige halte - müssen das die Vertragspartner unter sich ausmachen, der Gesetzgeber sollte sich da tunlichst raushalten.

Gruß, kogenta



Du vergisst die klitze Kleinigkeit, dass es i.d.R. keine gleichwertigen Vertragspartner sind, sondern oft ist der Einzelkämpfer der Willkür der Auftraggeber ziemlich hilflos ausgeliefert. In Großbritannien ist das Urheberrecht zugunsten der Copyright Holder verschoben und in der Praxis sind die gewerblichen Nutzer wichtiger als die Schaffenden. Geh vor Gericht (von den horrenden Gebühren gar nicht zu reden) und der Urheber hat einen sehr schweren Stand selbst wenn es eine klare Sache ist. Da sehne ich mich nach dem deutlich klarer geregelten deutschen Urheberrecht. Dieser Unsinn mit fair use untergräbt die Regeln weitgehend.

Die ellenlangen Abspänne sind die einzige Möglichkeit alle Beteiligten mit dem Werk dauerhaft in Verbindung zu bringen. Muss man alle Fahrer nennen? Sicher nicht, da sie mit dem künstlerischen Schaffen nichts zu tun haben, aber das hat wohl eher mit amerikanischen Gewerkschaften zu tun, als mit dem Urheberrecht.

fortinbras ( gelöscht )
Beiträge:

21.04.2015 00:00
#144 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Auch wenn ich hier damit anecken dürfte, aber die verpflichtende Namensnennung der deutschen Synchronsprecher dürfte wohl bei weitem nicht die Errungenschaft sein, als die es hier dargestellt wird.

Den meisten Menschen fällt es durchaus auf, wenn mit der Synchronisation etwas nicht passt, aber nur wenige setzen sich mit der Materie auseinander.

Ich lese gerne Synchronangaben, so man sie zu sehen bekommt - Abspänne werden ja meistens abgezwickt im Fernsehen.

Das wäre dann überhaupt ein neuer Streitfall: wie sieht das dann mit den Abspännen im Fernsehen aus bei Filmen oder Serien? Müssen die dann zu Ende laufen?

Und mal ganz ehrlich: die meisten Filmabspänne dauern enorm lange, weil von der Beleuchter- bis zur Kloputzergewerkschaft jeder sein Recht durchgebracht hat.

Ist das mal zu Ende gelaufen, dann kommen die Synchronsprecher dran.

Zu dem Zeitpunkt befinden sich maximal 0,5% der Kinobesucher noch im Saal.

Übrigens ist es keine Seltenheit, dass der Abspann nicht ganz gezeigt wird im Kino und vorzeitig abgedreht wird, selbst wenn noch 2, 3 Leute im Saal sitzen. Dem Personal und den Kinobetreibern sind diese Sesselkleber sogar lästig.

Für niemanden ändert sich wirklich etwas durch diesen Zwang einer Nennung im Abspann, ausser dass ein persönliches Bedürfnis gestillt wird.

Ich beschäftige mich gerne mit der Synchronisation, die ganzen Stimmen sind wie alte Freunde und keine möchte ich missen. Trotzdem habe ich hier beinhart die Meinung, dass es immer noch in erster Linie die sichtbaren Schauspieler sind (oder die Geschichten), wegen denen man sich einen Film ansieht - so viel auch die Sprecher zum Erfolg beitragen.

fortinbras ( gelöscht )
Beiträge:

21.04.2015 00:25
#145 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Hatte ich vergessen zu erwähnen:

an den Arbeitsbedingungen und dem Honorar für Synchronschaffende dürfte die verpflichtende Namensnennung im Abspann wohl auch nichts ändern.

kogenta



Beiträge: 2.071

21.04.2015 01:09
#146 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Zitat von E.v.G. im Beitrag #140
Du vergisst die klitze Kleinigkeit, dass es i.d.R. keine gleichwertigen Vertragspartner sind, sondern oft ist der Einzelkämpfer der Willkür der Auftraggeber ziemlich hilflos ausgeliefert.

Hilflos ausgeliefert ist wohl etwas übertrieben! Eine Ungleichheit bei Vertragspartnern gibt es ganz allgemein für fast alle Verträge: Mietvertrag, Kreditvertrag, Arbeitsvertrag, Ehevertrag, nahezu alles. Das sollte kein Argument sein, alles bis ins Detail vom Gesetzgeber regeln zu lassen. Ich bin weder meinem Hauswirt noch meiner Bank noch meinem Chef noch meinem Ehepartner 'hilflos ausgeliefert'. Der Synchron-Sprecher gewiss auch nicht dem Auftraggeber.

Der Gesetzgeber ist dazu da, Grenzen zu ziehen, um Auswüchse zu verhindern; nicht aber, um eine 100%ige Gerechtigkeit per Regulierungswut herbeizuführen. Wo keine existenziellen Dinge Vertragsgegenstand sind (wie z.B. Kündigungsschutz bei Mietwohnungen), besteht kein Grund, ständig nach dem Gesetzgeber zu rufen; da sollte man es unbedingt im Ermessen der Vertragspartner belassen. Alles andere ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig und entmündigt letztlich diejenigen, denen man zu helfen vorgibt.
Zitat von E.v.G. im Beitrag #140
In Großbritannien ist das Urheberrecht zugunsten der Copyright Holder verschoben und in der Praxis sind die gewerblichen Nutzer wichtiger als die Schaffenden. Geh vor Gericht (von den horrenden Gebühren gar nicht zu reden) und der Urheber hat einen sehr schweren Stand selbst wenn es eine klare Sache ist.

Genau da liegt der Hund begraben. Das Urheberrecht dient nämlich - auch in Deutschland! - weniger den Urhebern als vielmehr den Rechteverwertern, die nie eine kreative Leistung erbracht haben. Das Urheberrecht müsste quasi 'von Natur aus' mit dem Tode des Urhebers enden, und nicht noch Generationen lang von parasitären Geschäftemachern benutzt werden.

Jetzt wird ja schon wieder über eine Verlängerung der derzeit schon absurden 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nachgedacht - weil Hitlers 'Mein Kampf' andernfalls ab 2016 frei wäre und von jedermann verbreitet werden könnte. Nichts als ein dummer Vorwand, damit die Parasiten noch länger ihre schon jetzt zweifelhaften Geschäfte mit Rechten ausschlachten können.

Zurück zum Thema:
Ich bin unbedingt dafür, die Synchron-Sprecher zu nennen, bin aber strikt dagegen, dies per Gesetz zwingend festzuschreiben. Das muss man untereinander regeln, alles andere sehe ich als Armutszeugnis für die gesamte Branche.

Gruß, kogenta

E.v.G.



Beiträge: 2.339

21.04.2015 22:05
#147 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Zitat von kogenta im Beitrag #143
Zitat von E.v.G. im Beitrag #140
In Großbritannien ist das Urheberrecht zugunsten der Copyright Holder verschoben und in der Praxis sind die gewerblichen Nutzer wichtiger als die Schaffenden. Geh vor Gericht (von den horrenden Gebühren gar nicht zu reden) und der Urheber hat einen sehr schweren Stand selbst wenn es eine klare Sache ist.

Genau da liegt der Hund begraben. Das Urheberrecht dient nämlich - auch in Deutschland! - weniger den Urhebern als vielmehr den Rechteverwertern, die nie eine kreative Leistung erbracht haben. Das Urheberrecht müsste quasi 'von Natur aus' mit dem Tode des Urhebers enden, und nicht noch Generationen lang von parasitären Geschäftemachern benutzt werden.

Jetzt wird ja schon wieder über eine Verlängerung der derzeit schon absurden 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nachgedacht - weil Hitlers 'Mein Kampf' andernfalls ab 2016 frei wäre und von jedermann verbreitet werden könnte. Nichts als ein dummer Vorwand, damit die Parasiten noch länger ihre schon jetzt zweifelhaften Geschäfte mit Rechten ausschlachten können.

Zurück zum Thema:
Ich bin unbedingt dafür, die Synchron-Sprecher zu nennen, bin aber strikt dagegen, dies per Gesetz zwingend festzuschreiben. Das muss man untereinander regeln, alles andere sehe ich als Armutszeugnis für die gesamte Branche.

Gruß, kogenta


Mit dem Tod des Urhebers? Wirklich? Das wäre in manchen Fällen fast schon eine Einladung zum Mord!

Also ich finde 70 Jahre mehr als ausreichend, aber notwendig, den manche arbeiten ihr ganzes Leben und nur eine Idee ist wirklich erfolgreich, deshalb ist das schon ok, dass die Erben was davon haben.
In Deutschland steht der Urheber schon besser da als in den anglo-amerikanisch geprägten Ländern, wo die Urheber ihre Rechte verkaufen können, daher sind diese Regelungen, dass zum Bsp bei zu Lebzeiten des Künstlers verkaufte Werken, der Kunstler einen Teil des Verkaufspreises erhalten muss, schon sinnvoll.

E.v.G.



Beiträge: 2.339

21.04.2015 22:10
#148 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

[quote=kogenta|p7379089Zurück zum Thema:
Ich bin unbedingt dafür, die Synchron-Sprecher zu nennen, bin aber strikt dagegen, dies per Gesetz zwingend festzuschreiben. Das muss man untereinander regeln, alles andere sehe ich als Armutszeugnis für die gesamte Branche.

Gruß, kogenta
[/quote]

Was die Namensnennung angeht, die kann mit ein paar Tafeln ohne großen Schnickschnack erfüllt werden, wie zahlreiche Bespiele gezeigt haben.

Sünkro


Beiträge: 944

31.10.2015 15:55
#149 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Hatte doch noch im Kopf, dass so ein Thema hier existiert.
Warner hat jetzt Sprechertafeln im Abspann, das wurde im Mad Max Forum erwähnt.
Bei Kind 44 von Concorde waren die Tafeln am Ende auch zu sehen, als Abspann-Gucker fällt mir das auf. Dann war es noch bei einem anderen Film, dessen Name mir nicht einfallen will.

UFKA8149



Beiträge: 9.693

31.10.2015 16:45
#150 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

In allen Kinovorstellungen in denen ich dieses Jahr war, gab's Sprechertafeln (die ich auch ab fotografierte :P). Mad Max' Sprechertafeln habe ich ja auch hier gepostet.

In Baymax und Alles steht Kopf sind die Sprecher im Originalabspann (+ weitere Sprecher in den üblichen Sprechertafeln) enthalten statt den engl. Stimmen.

Heutzutage ist es eher verwunderlich, wenn die Sprecher nicht am Schluss genannt werden.

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