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Dieses Thema hat 167 Antworten
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 Allgemeines
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Isch


Beiträge: 3.402

30.09.2013 19:13
#121 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

@Lord Peter: Den solltest du mal digital sichern. Wird bestimmt zur Seltenheit verkommen.

kogenta



Beiträge: 2.071

13.11.2014 01:29
#122 Synchron-Infos in deutschen Vor- und Abspännen Zitat · antworten

Heute eher selten, früher dagegen öfter, konnte man den eingedeutschten Vor- und Abspännen der Filme manchmal wertvolle Infos zur Synchro entnehmen. Diese Infos gehen heute bei DVDs durch Verwendung internationaler Vor- und Abspänne zumeist verloren.

Um das zu vermeiden, ist es vielleicht eine gute Idee, diese Infos zu dokumentieren. Vor allem natürlich durch alte TV-Mitschnitte oder auch alte VHS-Cassetten.

Hier ein Anfang mit einem Film, der mir dieser Tage in die Hände kam:

cavalca_titel.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)cavalca_synchr1.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)cavalca_synchr2.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

GESETZ DER BRAVADOS (CAVALCA E UCCIDI)
Italien/Spanien 1963, Regie: Jose Luis Borau

Gruß, kogenta

kogenta



Beiträge: 2.071

13.11.2014 01:56
#123 RE: Synchron-Infos in deutschen Vor- und Abspännen Zitat · antworten

Und noch einer:

giubbe_titel.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

giubbe_synchr1.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)giubbe_synchr2.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)giubbe_synchr3.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

DIE RÖTRÖCKE (GIUBBE ROSSE)
Italien 1974, Regie: Joe D'Amato

Gruß, kogenta

kogenta



Beiträge: 2.071

13.11.2014 02:21
#124 RE: Synchron-Infos in deutschen Vor- und Abspännen Zitat · antworten

Interessant vor allem auch die DDR-Abspänne:

libera_titel.JPG - Bild entfernt (keine Rechte)

libera_synchr1.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)libera_synchr2.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)libera_synchr3.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

LIBERA AMORE MIO (LIBERA AMORE MIO)
Italien 1973, Regie: Mauro Bolognini

Gruß, kogenta

VanToby
Forumsleiter

Beiträge: 42.604

05.02.2015 13:44
#125 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Das kommt doch jetzt etwas überraschend: Urteil: Synchronsprecher müssen genannt werden

Wenn das alles so stimmt, wie dort berichtet, bedeutet das für die absehbare Zukunft eine kleine Revolution.

Willoughby


Beiträge: 1.485

05.02.2015 14:23
#126 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Rückwirkend wäre das besonders erfreulich, dann hätten viele Mutmaßungen und Fragezeichen ein Ende.

E.v.G.



Beiträge: 2.339

05.02.2015 14:39
#127 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Zitat von VanToby im Beitrag #122
Das kommt doch jetzt etwas überraschend: Urteil: Synchronsprecher müssen genannt werden

Wenn das alles so stimmt, wie dort berichtet, bedeutet das für die absehbare Zukunft eine kleine Revolution.


Habe ich ja immer schon gesagt. Wenn das jetzt auch noch bei Hörspielen geschieht, ist schon viel gewonnen.

Schön, dass auch die 100% Aufschlag wegen fehlender Namensnennung gewährt wurden.

kinofilmfan


Beiträge: 2.661

05.02.2015 14:58
#128 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Zitat
Das kommt doch jetzt etwas überraschend: Urteil: Synchronsprecher müssen genannt werden

Wenn das alles so stimmt, wie dort berichtet, bedeutet das für die absehbare Zukunft eine kleine Revolution.




...und wäre nur recht und billig. Jeder Karrenschieber und Chauffeur wird im Abspann genannt; die Synchronschauspieler natürlich nicht.

Isch


Beiträge: 3.402

05.02.2015 17:10
#129 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Sehr schön. Als nächstes bitte Abspänne verpflichtend im Fernsehen. Oder besser noch: Grundsätzliches Verbot von Kürzungen allgemein aus anderen Gründen als dem Jugendschutz.

mooniz



Beiträge: 7.091

09.02.2015 16:28
#130 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Synchronsprecher haben Anspruch auf Erwähnung im Abspann

Hier eine kurze Meldung des IVS - Interessenverband Synchronschauspieler e.V.:

Grundsatzurteil zum Namensnennungsrecht von Synchronschauspielern

Am 4. November 2014 entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 15 O 153/14) nunmehr rechtskräftig
die Frage des Namensnennungsrechts eines Synchronschauspielers. Unser Kollege Roland Hemmo hatte Klage eingereicht,
nachdem er anlässlich eines Kinobesuches hatte feststellen müssen, dass sein Name weder im Vor- noch im Abspann des Filmes genannt wurde.

Die Allgemeinen Produktionsbedingungen sahen die folgende (branchenweit nicht unübliche) Regelung vor:

„Das Studio, seine Auftraggeber und deren etwaige Partner sind berechtigt, aber nicht verpflichtet,
den Vertragspartner im Vor- oder Nachspann sowie in Ankündigungen jeder Art zu nennen.“

Das Gericht stellte – unter Hinweis auf bereits ergangene obergerichtliche Entscheidungen – in dem Urteil fest,
dass eine derartige Regelung von dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen wesentlich abweiche und mithin unwirksam sei.
„Die Bestimmungen zum Urheberbenennungsrecht (§§ 13, 74 UrhG) gehören zum Urheberpersönlichkeitsrecht und gewährleisten
die Anerkennung der Urheberschaft des Schöpfers des Werkes in der Öffentlichkeit“, so das Gericht. Es handele sich um
eine besonders intensive Beeinträchtigung der Rechte des Künstlers, wobei erschwerend zu berücksichtigen sei, dass
die Leistung des Synchronschauspielers für die Vermarktung des Films im deutschsprachigen Raum von wesentlicher Bedeutung sei.
Zudem sei zu beachten, dass es beim Film der Üblichkeit entspreche, sämtliche Beteiligte in einem ausführlichen Nachspann ausdrücklich namentlich aufzuführen.

Aufgrund der Intensität der Rechtsverletzung, die das Gericht als schwerwiegenden und nachhaltigen Eingriff qualifizierte,
wurden Herrn Hemmo (dem Synchronschauspieler) einerseits ein Unterlassungsanspruch gegen die beklagte Gesellschaft und
andererseits ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100% der ihm zugeflossenen Gage zugesprochen.

Der Tenor des Urteils bezieht sich zwar lediglich auf sog. „öffentliche Vorführungen“ (wobei hierunter vor allem
die Kinovorführungen zu fassen sind), die dargestellte Rechtslage lässt sich jedoch auf jede Form der Verwertung übertragen –
sei es nun die Vermarktung als DVD, der Verleih der DVDs oder ein Angebot über einen Streaming-Dienst. Ebenso wesentlich und
noch nicht geklärt ist allerding die Frage, ob das Recht auf Namensnennung auch den Anspruch umfasst,
an entsprechender Stelle genannt zu werden – also vor dem „technischen Personal“ und nicht erst ganz am Ende des Nachspanns,
wenn die Musik schon nicht mehr läuft und kaum ein Kinobesucher noch im Saal sitzt.

Im Ergebnis handelt es sich um eine Entscheidung von grundsätzlichem Charakter, die erneut auch einen großen Erfolg
für das Berufsbild des Synchronschauspielers darstellt.
Die Veröffentlichung des Urteils ist geplant.

Slartibartfast



Beiträge: 6.750

13.02.2015 15:51
#131 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Zitat von Willoughby im Beitrag #123
Rückwirkend wäre das besonders erfreulich, dann hätten viele Mutmaßungen und Fragezeichen ein Ende.

Man darf aber nicht vergessen, dass aber von mehreren Seiten durchaus ein Interesse an diesen "Fragezeichen" bestanden hat. Ich kenne Synchronsprecher, die ihren Namen nicht genannt haben WOLLEN, genau wie es Studios und noch mehr Kunden gibt, die durch Nicht-Nennung nicht etwa nur Geld für Dubbing Cards sparen wollen, sondern verhindern möchten, dass die Damen und Herren Sprecher zu bekannt und damit zu teuer werden. Sollte das Urteil also in der Hinsicht deren Unmut erregen, hätte man vielleicht demnächst mit so mancher Umbesetzung, auch bei Stammsprechern zu rechnen, was aus der an sich guten Geschichte einen Pyrrhussieg machen würde.

Datatronic


Beiträge: 271

11.03.2015 16:08
#132 Synchronsprecher müssen im Abspann erwähnt werden Zitat · antworten

Ein sehr interessantes Video vom Rechtsanwalt Solmecke, in dem es darum geht, dass das Landgericht Berlin entschieden hat, dass jeder Synchronsprecher laut Urheberrechtsgesetz im Abspann eines Filmes genannt werden MUSS. Meiner Meinung nach, ein sehr richtiges und wichtiges Urteil welches die Rolle des Synchronsprechers in der Produktion eines Filmes stärkt.

Hier gehts zum Video:
https://www.youtube.com/watch?v=wwHRgAFX9qI

mooniz



Beiträge: 7.091

11.03.2015 16:39
#133 RE: Synchronsprecher müssen im Abspann erwähnt werden Zitat · antworten
Griz


Beiträge: 31.208

11.03.2015 16:55
#134 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Gilt das ganze (s. o.) nur für einen "Spielfilm" als solchen oder auch für einzelne Serien-Episoden?

Da hätte u. a. FOX im PayTV ein Problem. Wenn FOX keinen Serienabspann mehr senden will, könnte der Sender verklagt werden.

GG

Taccomania


Beiträge: 857

11.03.2015 17:41
#135 RE: Sprecherangaben im Abspann Zitat · antworten

Sollte das Urteil tatsächlich rechtskräftig sein, ist es dennoch nicht allgemeinverbindlich. Das kann eine andere Kammer des gleichen Gerichts zukünftig ganz anders beurteilen, erst Recht das Oberlandesgericht.

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